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Immobilienfonds Definition
Definition von ImmobilienfondsGrundbegriffe, Erklärung, Begriff, Gegenüberstellung und Definition
Open-End-Immobilienfonds werden von Kapitalgesellschaften zur Bildung größerer Kapitalanlagen aus mehreren kleinen Kapitalien gegründet, die in kommerziell genutzten Liegenschaften, Gewerbeimmobilien, Lagerhallen und Shopping-Centern in Metropolen und Ballungsräumen sowie in Anteilen in- und ausländischer Immobiliengesellschaften investieren, um eine gewisse Verzinsung zu erzielen. Anteile an offen stehenden Immobilienfonds können zu jedem Zeitpunkt veräußert oder an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgegeben werden.
Dies ist ein signifikanter Gegensatz zu abgeschlossenen Immobilienfonds, bei denen die Anlage über die gesamte Fondslaufzeit zu halten ist. In jüngster Zeit hat sich aber auch für den Bereich der offenen Investmentfonds ein Sekundärmarkt herausgebildet. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Offenen Immobilienfonds nicht in eine oder wenige Liegenschaften anlegen, sondern in der Regel in eine große Anzahl von Liegenschaften, was zu einer breiteren Risikostreuung führt.
Die Besteuerung von Auszahlungen offener Immobilienfonds erfolgt analog zu Auszahlungen aus anderen Wertpapieren. Offene Immobilienfonds gelten seit vielen Jahren als sicheres und stabiles Investmentfonds. Denn auch große Immobilienfonds wie die Deka-Immobilienanlage, die Immobilienfondstochter "iii" der Hypo-Vereinsbank und der zur DB Real Estate Investments G-Invest GmbH der Deutsche Bank gehörende Immobilienfonds mussten nun Wertanpassungen auf die in ihrem Sondervermögen gehaltenen Objekte vornehmen.
In der Regel belastet die Wertanpassung den Preis des Sondervermögens und verursacht natürlich Verluste für den Anleger. Die Offenen Immobilienfonds sind ebenfalls mit einem gewissen Sicherheitsrisiko behaftet. Jedoch ist dieses Wagnis immer noch niedriger als bei Investitionen in geschlossene Investmentfonds - aber auch die möglichen Renditen sind niedriger.
Der Immobilienfonds stellt Immobilienscheine aus, die einen gewissen Teil des Fondsvermögens ausmachen.
Der Immobilienfonds stellt Immobilienscheine aus, die einen gewissen Teil des Fondsvermögens ausmachen. Es gibt in der BRD im Wesentlichen zwei Typen von Immobilienfonds: a) Offene Fonds: Die Anzahl der zu emittierenden Fondsanteile ist nicht beschränkt. Sie unterliegen dem Investitionsgesetz und müssen besondere anlagepolitische Regelungen einhalten ("§§ 66-82 InvG: Immobilienfonds").
Das Sondervermögen selbst, ein Immobilieninvestmentfonds nach der rechtlichen Definition, wird von der Investmentgesellschaft gemanagt. Die Wiederanlage führt zu einer stetigen Steigerung des Wertes der Einzellaktien. Anteilscheine in Offene Investmentfonds sind transferierbar; darüber hinaus ist die Investmentgesellschaft zur Rücknahme verpflichtet. Der Rücknahmepreis wird tagesaktuell publiziert. b) Geschlossene Fonds: Das Zertifikatskapital wird von den Anlegern nur einmal zur Zeichnungsberechtigung ausgegeben.