Fondssparplan Steuer

Steuer auf Fondssparpläne

Das gilt nur für reine Zinsprodukte, nicht aber für Aktienfonds, denn hier besteht die Rendite überwiegend aus Kursgewinnen. Jeder, der regelmäßig einen Fondssparplan betreibt, hat Pech mit den Steuerbehörden. Ein wichtiger Baustein in diesem Zusammenhang sind die Fondssparpläne. Der Fondssparplan kauft jeden Monat Anteile an einem Anlagefonds zum vom Kunden festgelegten Kurs. Der Kompensationseffekt gibt der Steuer ihren Namen:

Fondssparpläne und Sparpläne

Der Zins wird derzeit mit 30% Kapitalertragsteuer und 5,5% solidarischem Zuschlag besteuert. Zugleich ist es natürlich möglich, Zinseinnahmen von bis zu 801 EUR pro Kopf zu befreien, um sie zollfrei einziehen zu können. Aktienfonds-Sparpläne generieren je nach Anlageform des zugrundeliegenden Anlagefonds Zins- und Dividendeneinnahmen. Sie werden entweder an die Investoren verteilt oder unmittelbar in den Anlagefonds reinvestiert.

Dies bedeutet, dass Investoren in Investmentfonds-Sparplänen auch die erreichten Kurserfolge, d.h. die Unterschiedsbeträge zwischen Kauf- und Verkaufspreis eines Investmentfondsanteils, voll besteuern müssen. Ein weiterer Wandel bei den Investmentfonds-Sparplänen ist die Veränderung der auf der Ebene der Fonds erreichten Kurssteigerungen. Die bis zum 31. Dezember 2008 erworbenen Investmentanteile unterstehen weiterhin der bisherigen Rechtsprechung. Damit verbleibt die Mutmaßungsfrist für diese Aktien, d.h. sie sind nach der Haltedauer von 12 Monate steuerbefreit.

In der Steuergesetzgebung kommt jedoch die First-in-first-out-Methode zur Anwendung. Im Falle eines Verkaufs von Investmentanteilen des Sparplanes werden daher nur die zuerst erworbenen Fondsanteile rechtmäßig veräußert. Daher ist es aus Klarheitserwägungen durchaus sinnvoll, zwei Fonds-Sparpläne einzusetzen, die in verschiedenen Portfolios geführt werden. Auch wer den Fondssparplan für die Altersversorgung einsetzen möchte, kann auf die Riester-Rente zuruckgreifen.

Das Fondssparprogramm für jedermann: Ein Blick auf die Fondsbesteuerung:

Fonds-Sparplan und die Abgeltungsteuer

Der im Jahr 2009 neu eingeführt wurde, gilt auch für Fonds-Sparpläne. Dies gilt insbesondere für Investoren, die das Fonds-Sparen als Vorsorge erkannt haben. Künftig werden 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchliche Steuer erhoben, auch wenn Gewinne aus Fonds-Sparplänen realisiert werden. Durch den Erwerb neuer Anteile mit jeder monatlichen Rate im Rahmen eines Fondssparplans sind alle ab 2009 erzielten Zinserträge quellensteuerpflichtig.

Gesichert sind nur Einkünfte aus Sparquoten vor 2009. Dividenden und Zinsen werden ab 2009 quellensteuerpflichtig sein, und zwar ungeachtet dessen, wann die Anteile des Fonds übernommen wurden. Beim Ermitteln des zu versteuernden Einkommens folgt das Steueramt dem Prinzip des First-in-first-out. Um sicherzustellen, dass vor 2009 erworbene Anteile bei einem Teilverkauf nicht dem First in First out-Prinzip verfallen, ist es ratsam, ab 2009 ein separates Wertschriftendepot für Fonds-Sparpläne zu errichten.

Dabei konnte sich der Gesetzgeber nicht dazu entschließen, Sparpläne, die für die private Vorsorge gesperrt sind, von der Verrechnungssteuer zu befreien. 2. Dabei verwies er auf die folgenden von der Abgeltungsteuer befreiten Lösungen: Der Vorteil des Riester-Fondssparplans im Rahmen der Abgeltungssteuer: Keine Versteuerung in der Sparphase: Der Zinseszins-Effekt kann sich vollständig ausbreiten.

Steuerbegünstigung bei der Auszahlung: Bei Zahlung erst ab dem vollendeten sechzigsten Geburtstag ist nur die Hälfte der Entnahmegewinne steuerpflichtig. Bei einer fondsgebundenen Altersvorsorge, auch Fondspolice oder Fondspolice oder Fondspolice oder Fondspolice oder Fondspolice genannte Versicherung, ergeben sich bei der Pauschalsteuer vergleichbare Vorzüge wie bei einem Riester-Fondssparplan: Keine Versteuerung in der Sparphase: Der Zinseszins-Effekt kann sich ausweiten. Steuerbegünstigung bei der Auszahlung: Bei Zahlung erst ab dem vollendeten sechzigsten Geburtstag ist nur die Hälfte der Entnahmegewinne steuerpflichtig.

Flexibel in der Fondsauswahl: Abhängig vom Provider können Sie aus einer Reihe von verschiedenen Funds wählen. Die Rürup-Rente erlaubt es auch, quellensteueroptimierte Mittel zu sparen. Hinzu kommt der Steueranreiz: Sie können einen Jahresbeitrag von bis zu EUR 20000 (verheiratet: EUR 40.000) einfordern. In der Sparphase keine Besteuerung: Der Zinseszins-Effekt kann sich ausbreiten.

Zusatzsteuerersparnis: Spenden können pro rata abgezogen werden. Flexibel in der Fondsauswahl: Abhängig vom Provider können Sie aus einer Reihe von verschiedenen Funds wählen.

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