Festgeldkonto Eröffnen

Eröffnung eines Festgeldkontos

Wenn Sie ein Festgeldkonto eröffnen möchten, sollten Sie vorab einen Vergleich anstellen, um das beste Angebot zu finden. Zur Eröffnung eines Festgeldkontos müssen Sie volljährig sein, im eigenen Namen handeln und in Deutschland registriert sein. Die Eröffnung eines Festgeldkontos ist relativ einfach. Nun geht es darum, das Festgeld in trockene Tücher zu legen, d.h.

das Festgeldkonto zu eröffnen. Ein Festgeldkonto zu eröffnen ist einfach.

Ein Festgeldkonto eröffnen

Ein Festgeldkonto eröffnen? Die Zinsen sanken jedoch rapide, da sich die Zinsen an den Geld- und Finanzmärkten wieder normalisierten. Das ist das typische Konto eines Callgeldkontos. Allerdings sind die Termineinlagen unterschiedlich: Der Kontobesitzer erhält im Zuge eines solchen Konto einen festen Zins für eine festgelegte Zeitspanne.

Bei sinkenden Marktzinsen sind die vereinbarten Zinssätze für Festgelder gleich. Dies bedeutet, dass der Inhaber des Festgeldkontos ein Höchstmaß an Berechenbarkeit besitzt. Wenn Sie ein Festgeldkonto eröffnen möchten, sollten Sie vorab einen Abgleich vornehmen, um das günstigste Gebot zu erhalten. Weil Festgelder im Gegensatz zu Tagesgeldern bis zum Ende der Laufzeit investiert werden müssen, ist eine Veränderung in der Zwischenzeit - wenn überhaupt - nur mit hohem Zinsverlust möglich.

Um ein Festgeldkonto zu eröffnen, muss man sich natürlich mit seiner Hausbank identifizieren. Außerdem dürfen sie keine fiktiven Bankkonten eröffnen. Die Vertragsvereinbarung ist neben der Legitimierung und Identifizierung einer der Hauptbestandteile der Einlageneröffnung. Die Eröffnungsbedingung für solche Accounts ist ebenfalls ein Kontenvertrag. Neben den personenbezogenen Daten des Vertragspartners sind alle Investitionsvereinbarungen unerlässlich.

Beispielsweise beinhaltet der Kontenvertrag für das neue Festgeldkonto im Wesentlichen Informationen über die vereinbarte Anlagedauer, über die in der Regel nicht verfügen werden kann. Es werden auch die festgelegten Bedingungen mitprotokolliert. Der Festgeldkontenvertrag ist im Unterschied zu den im Kontenvertrag für ein Tagesgeldkonto hinterlegten Zinsen ein fester Zinssatz. Erscheint ein Investor als Neukunde gegenüber einem Kreditunternehmen, muss er zunächst vom Arbeitnehmer angemeldet werden.

Besitzt der Bewerber für das Festgeldkonto z.B. bereits ein Kontokorrentkonto bei dem entsprechenden Finanzinstitut, kann dieser Arbeitsschritt ausgelassen werden. Sämtliche Vertragsgrundlagen und -bedingungen sind im Rahmen des Kontovertrags für das Festgeldkonto festgelegt. Darin ist im Wesentlichen der festgelegte Zins enthalten. Aber auch die Anlagedauer und der festgelegte Wert sind für alle Vertragspartner von Bedeutung und werden im Kontenvertrag bindend vermerkt.

In der Regel wird der Kontenvertrag bei der Eröffnung des Kontos innerhalb weniger Augenblicke auf elektronischem Wege aufgesetzt. Einmal ausgedruckt, wird es dem Kontobesitzer zur Prüfung und Signatur vorgewiesen. Nach der Unterzeichnung des Vertrags wird dieser als abgeschlossen betrachtet und das Benutzerkonto endgültig eroeffnet. Der Kontobesitzer und die Bank bekommen eine unterzeichnete Kopie des Vertrags.

Zur Einhaltung der Vertragsgrundlage und zum Erhalt von Zinszahlungen muss der Kontobesitzer nun den zugesagten Investitionsbetrag auf das eröffnete Festgeldkonto einzahlen. Wenn es sich um ein Sparkonto bei derselben Bank handelt, kann es sich um ein Sparkonto oder ein Kontokorrentkonto handelt. Jede Einzugsermächtigung zugunsten des neuen Termingeldkontos wird abgelehnt. Ungeachtet der Eröffnung des Termingeldkontos sollte ein Befreiungsauftrag eingereicht werden.

Damit die Zinserträge auf dem Festgeldkonto vollständig abgabenfrei vereinnahmt werden können, sollte der Befreiungsauftrag nicht in Vergessenheit geraten. Übersteigt der Investor diese Grenze, so ist nur der zu hoch angesetzte Teil steuerpflichtig. Die eingeräumten Zinszahlungen werden für die gesamte Laufzeit des Vertrages fixiert. Bei sinkenden Zinssätzen am Geld- und Kapitalmarkt wird die Verzinsung eines Termingeldkontos - im Unterschied zu einem Callgeldkonto - nicht reduziert.

Darüber hinaus fallen für den Investor keine Gebühren für die Kontoführung an. Der Investor hat also die vollständige Kontrolle über die Kosten. Die Vertragsverzinsung erfolgt nahezu entsprechend dem tatsächlichen Einlagebetrag. Das Festgeld ist darüber hinaus eine extrem zurückhaltende Anlage. Für den Kontobesitzer gilt die Gewähr, dass kein investiertes Vermögen untergeht. Nach Ablauf der festen Laufzeit entsteht ein Rückzahlungsanspruch auf das investierte Geld.

In Anbetracht der Vorteilhaftigkeit eines Termingeldkontos ist aber auch zu beachten, dass es sich immer um eine bindende Festgeldanlage handele. Investoren sollten sich dieser Situation immer bewußt sein und nur solche Mittel investieren, die keinesfalls vonnöten sind. So können z.B. Giro- oder Tagesgeld-Konten zu jeder Zeit aufgelöst werden, bei Festgeld-Konten ist die Situation anders.

Das ist jedoch die Ausnahme und kann zu Zinsverlusten für den Kontobesitzer führen. Abhängig von der Bank können Termingeldkonten automatisiert verfallen und der Investitionsbetrag wird zu diesem Termin auf ein bestimmtes Clearing-Konto bebucht. Zum anderen ist auch vorstellbar, dass das betroffene Festgeldkonto erhalten bleiben und vom Auftraggeber selbst geschlossen werden muss, um wieder über den Investitionsbetrag verfügen zu können.

Im Regelfall ist das entsprechende Verfahren im Kontenvertrag für das Festgeldkonto festgelegt. Die Ausweispapiere müssen wie bei anderen Kontoschließungen auch bei der Kontoauflösung vorhanden sein.

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