Eigenheimfinanzierung

Hausfinanzierung

Die Finanzierung des Eigenheims erfolgt in der Regel über ein Annuitätendarlehen. Es wird nicht niedriger: Die Zinsen, die derzeit für die Eigenheimfinanzierung gezahlt werden, sind nahe an einem absoluten Tiefpunkt. Fachartikel und Informationen zur Hausfinanzierung. Hier erfahren Sie alles über Hausfinanzierung. Die Nutzung der Riester-Altersvorsorge zur Eigenheimfinanzierung.

Wohneigentumsfinanzierung - Hinweise zur Baurechtsfinanzierung

Haben Sie sich entschieden, eine Ferienwohnung zu kaufen oder ein Haus zu bauen? Weil man sich normalerweise nur einmal im Jahr für eine Liegenschaft entschließt und die Finanzierungen meist längerfristig sind, sollte die Planungen gut überlegt sein, damit der Wohneigentumstraum nicht wie eine Blase platzt.

Vor dem Kauf einer Liegenschaft sollten einige grundsätzliche Fragestellungen klären werden: Wie viel soll oder darf die Liegenschaft gekostet werden? Wieviel Kapital steht zur Verfügung? Wenn Sie Ihr eigenes Haus finanzieren, kann Nachlässigkeit wirklich teuer zu stehen kommen. Eine gute Finanzierung ist daher für jeden potenziellen Hausbesitzer unerlässlich.

Keiner von Ihnen benötigt, dass Ihre Bank Ihr eigenes Haus finanzieren muss. In der Regel werden von Finanzberatern Fremdwährungsdarlehen oder ein Bullet-Darlehen und weitere Rückzahlungsvehikel verkauft, um die höchstmögliche Kommission zu erhalten. Stellen Sie sicher, dass Sie immer genügend Kapital sparen. Kreditinstitute raten zu Eigenmitteln in Höhe von 20-30% des Immobilienkaufpreises. Bitte beachten Sie auch, dass beim Erwerb einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses entsprechende Nebenkosten entstehen.

Maklergebühren, Notargebühren, Bauträgergebühren oder Grunderwerbsteuer machen oft 5-10% des Grundstückskaufpreises aus. Eine so genannte "bullet loan and repayment vehicle" ist sinnvoll, wenn das Tilgungsvehikel einen höheren Betrag als die Gesamtkosten des Darlehens generiert. Man beachte, dass ein Bullet-Darlehen immer riskanter wird, da es z.B. erst nach einer Frist von 25 Jahren getilgt wird und solange alle "Rückzahlungsstrategien" bestehen müssen, und wer im Voraus sagt, was sich in diesen vielen Jahren ändern wird.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der originäre Kreditbetrag bis zum Ende der Laufzeit konstant ist und das Wechselkursrisiko ebenfalls vollständig vom Darlehensnehmer getragen werden muss.

Wohneigentumsfinanzierung mit Pensionskassenvermögen l Immobilie & Hypothekarkredit | Venture Capital VermögenZentrum

Wenn Sie mit Pensionskassengeldern Ihr Eigenheim kaufen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Im Falle eines Vorbezuges zieht der Hauskäufer das Vermögen aus der Vorsorgeeinrichtung in das Eigenmittel ein. Im Falle einer Pfandverpfändung sieht der Darlehensgeber den PK-Saldo als garantiertes Vermögen an. Der Pensionsfonds verpflichtet sich, das Darlehen an die Hausbank zu verpfänden, woraufhin die Hausbank ihren Hypothekenkredit um den verpfändeten Betrag aufstockt.

Die Hypothekarzinsen sind daher höher und ggf. höher als beim Einzug. Auch er muss also mehr als bei einem Vorschuss verdient haben, um die erhöhte Zinslast und die Tilgungszahlungen auszugleichen. Ungeachtet dieser zusätzlichen Kosten ist eine Zusage in der Regel sinnvoll. Im Falle einer Pfandverpfändung bleibt die versicherte Leistung der Vorsorgeeinrichtung unverändert.

Wenn Sie jedoch einen Vorabbezug vornehmen, müssen Sie den Verlust der Leistungen ausgleichen. Jeder, der bei der Altersvorsorge eine PK-Anlage haben will, die derjenigen ohne Vorauszahlung oder Pfand entsprechen soll, muss erhebliche Einsparungen vornehmen. Ein 45-Jähriger, der zum Beispiel 200'000 CHF von seiner Rentenkasse erhält, wird nicht nur 200'000 CHF im Ruhestand einbüssen. Mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 3 Prozentpunkten pro Jahr beträgt das Defizit bei der Altersvorsorge CHF 361'000.

Dies bedeutet eine Reduktion der Renten um rund CHF 24'500 pro Jahr. Um diese Verluste auszugleichen, muss sie jedes Jahr weitere CHF 13'500. Mit der Zusagevariante bleibt die Leistung im hohen Lebensalter gleich. Der Hauseigentümer muss jedoch das Pfand um den versprochenen Wert kürzen, denn dann konvertiert die Rentenkasse das Guthaben in eine Pension oder bezahlt es als Anlage.

Das bedeutet, dass der Hausbesitzer auch bei einer Pfändung bis zur Rente 200'000 CHF einsparen muss, wofür er jährlich rund 7'500 CHF beiseite stellen muss. Allerdings kann eine Steigerung des Wertes der Liegenschaft bedeuten, dass sie sich im Ruhestand viel weniger bezahlt machen muss.

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