Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Drv Bund Beratungsstellen
Beratungsstellen Drv Bundwww.drv-bund.de. Die Deutsche Rentenversicherung determines this number directly from the Federal Central Tax Office.
Soziale Sicherheit und Pensionen | Kreis Lübeck | Kreis Fläming
Soziale Sicherheit und Renten sind nicht nur für ältere Menschen wichtig. Das Sozial- und insbesondere das Pensionsrecht ist für viele ein Siegelbuch. Vieles stellt sich im Rahmen der Rentenversicherung - insbesondere das neue Rentengesetz -, das geklärt werden muss. Mail von der Rentenversicherung?
Sollten Sie von der Pensionskasse (z.B. Deutscher Pensionsversicherungs-Bund, Deutscher Pensionsversicherungs-Bund, Deutscher Pensionsversicherungs-Bund Berlin-Brandenburg, Deutscher Pensionsversicherungs-Bund, Knappschaft-Bahn-See ) Briefe zur Abklärung von Fragen wie Erziehungszeiten, Öffnungszeiten im Versicherungsprozess etc. bekommen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bezirksverwaltung gerne zur Verfügung. Sie beraten und unterstützen umfassend im Hinblick auf die Sach- und Gesetzeslage des Sozialgesetzbuches (SGB VI).
Das Personal hilft Ihnen auch bei der Suche nach notwendigen Nachweisen, wie z.B. Lohndokumenten aus DDR-Zeiten. Wenn Sie einen Termin vereinbaren, erfahren Sie, welche Dokumente zu den jeweiligen Fakten und Bewerbungen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Informations- und Beratungsstelle des Hauptverbandes der Deutschen Rentenversicherungen - 3 Beiträge - Berlin Wilmersdorf - Fehrbellinerplatz
Ich stehe seit gut zwei Monate in ständigem telefonischen Austausch mit der Beratungseinrichtung. Die meisten Angestellten sind trotz vieler Anfragen zum immer gleichen Thema sehr nett und tolerant. Allerdings wünsche ich mir gelegentlich mehr Hilfe, wenn ich als Versicherte etwas mehr vor Ort bin und beispielsweise von anderen Einrichtungen oder deren Mitarbeitern nur als beschuldigend abgelehnt werde.
Werner Pochmann - Vorsorgeberater > Steckbrief
Informations- und Beratungsstellen, ältere Versicherte, Berater, Versicherungsvertreter, Versicherungsbüros, kommunale Sozialstellen und alle sehen sich mitverantwortlich. Zur Auskunfts- und Beratungspflicht sind die Vorsorgeeinrichtungen rechtlich verpflichtet nach §§ 14 und 15 SGB I. Deshalb unterhält sie ein Netzwerk von Informations- und Beratungsstellen und führt in einigen Kommunen externe Beratungstage durch.
Meine Kunden sagen mir ganz anders über die Beratungsqualität und die Herzlichkeit - es kommt natürlich sehr darauf an, wen man erreicht - aber man kann dort nicht nur " seinen " Betreuer " wählen. Die Beratungsstellen sind in der Fachpresse in letzter Zeit nicht besonders gut aufgenommen worden (Finanztest 04/2006).
20-30 Min. müssen reichen, dann kommt die folgende nach Plan. Im einfachen Fall mag das genügen - aber meine berufliche Erfahrung sagt mir, dass ein Versicherungs-Leben weder in wenigen Augenblicken besprochen werden kann noch die notwendigen Maßnahmen in dieser Zeit ergriffen werden können. Nicht zu vergessen, wenn Sie im Konflikt mit der Pensionsversicherung stehen, z.B. weil eine Pension abgewiesen wurde.
Diese bezeichnet der Bundesverband der Deutschen Rentenversicherungen als von den bisherigen Gesetzesvorgaben abweichende Versicherungsberater ( 39 bis 42 SGB IV) und ruft damit Verwirrung mit dem Angebot der privaten Vorsorgeberatung hervor. Der Versicherte soll mit dem Versicherungsnehmer vor Ort Kontakte knüpfen und ihn "beraten und betreuen". Denn die Kommunen stellen manchmal ihre eigenen sozialen Dienste zur Verfügung.
Ihr einziger Auftrag im Rentenversicherungsbereich, der " Eingang der Anträge ", ist in § 16 SGB I geregelt. Das, was unter "Akzeptanz" zu verstehen ist, wird in den Gemeinschaften sehr verschieden wahrgenommen. Hier gibt es engagiertes Personal und gütige Oberbürgermeister, die darauf achten, ihren Bürgerinnen und Bürger einen angemessenen Dienst anzubieten (d.h. zumindest die Annahme und Weitergabe von Bewerbungen sowie die Annahme von Bewerbungen).
Bedauerlicherweise ist das neue Stichwort "Bürgerbüro", in dem nun alle Mitarbeiter alles tun können sollten, aus wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Gründen jedoch meiner Meinung nach eine inakzeptable Situation, jedenfalls im hochkomplexen Rentenrecht. FAZIT: Eine umfangreiche Begleitung durch öffentliche Beratungsstellen ist nicht zu erwarten.
Der verhältnismäßig seltene Fachanwalt für Gesellschaftsrecht versteht sich eher als "Vollstrecker" in Streitigkeiten für den ganzen sozialen Bereich, d.h. er ist nicht auf das Gesetz liche Pensionsrecht spezialisier. Die dort vertretenen Klienten haben mir allerdings mehrfach über mangelnde Informationen über den Ablauf des Verfahrens, lange Bearbeitungszeiten, Oberflächenbehandlung und laxes Erscheinen vor Gericht berichtet.
Schliesslich erbringen die Mitgliedsgewerkschaften soziale Dienstleistungen für ihre Mitglieder in gleicher Art und Weise den VdK. Die Pensionsberaterinnen und Pensionsberater sind die einzigen Rechtsdienstleister, die eine umfassende Unterstützung im Bereich der Rentenversicherungen mit folgendem Charakter bieten: "Ich sehe mein Leistungsangebot daher nicht als Wettbewerb, sondern als notwendig und sinnvoller Zusatz zu den bisherigen Beratungsträger.
Dazu kommt die teilweise langwierige und damit wieder kostspielige Einführung in ein bereits weit gediehenes Vorgehen durch eine Aktenstudie und die notwendigen Gespräche mit dem Auftraggeber - in einem solchen Falle muss zur Abschätzung der Erfolgschancen die dann oft schon umfassende amtliche Akte begutachtet werden. Hinweis: In passenden Gehäusen nur Einzelmodule bestellen!
Auch eine Teilzuordnung ist in einigen FÃ?llen ausreichend. Zuerst nur die Überprüfung der Zweckdienlichkeit und der Erfolgschancen eines Widerspruchs, ohne dass die volle Unterstützung des Einspruchsverfahrens sofort erteilt wird. Sollten Sie sich jedoch nicht selbst "ärgern" wollen, biete ich Ihnen auch in diesen FÃ?llen gern einen "Komplettservice" an.