Anleger, die nicht in Aktien oder Anleihen investieren wollen und sich auch vor Aktien- und …
Direktversicherung Fonds
ErstversicherungsfondsGenerelle Produktinformation
FB = Kasse Rente. In der beitragsorientierten Bürgschaft sind die gezahlten Prämien abzüglich der Risikoprämien für den Eintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung während der Vertragsdauer enthalten. Ist dies der Fall, wird die Bürgschaft bei planmäßigem Eintritt in den Ruhestand auf den neuen Betrag aufaddiert. Bei Bedarf kann die Absicherung der jährlichen Rendite bei Vertragsabschluss unterbleiben.
Bereits fünf Jahre vor Beginn der Pensionierung kann im Zuge des Prozessmanagements die Renditeabsicherung von 0 bzw. 70 auf 90 Prozent des Kontraktguthabens erhöht werden. Zu Beginn der Pensionierung wird das Vertragsvermögen in eine Lebensrente umgewandelt. Aus dem gesicherten Guthaben und dem bei Vertragsanfang geltenden Pensionsfaktor errechnet sich die gesicherte Mindestpension.
Pension aus dem bei Eintritt in den Ruhestand verfügbaren Vertrag und dem zugesicherten Pensionsfaktor bei Auszahlung. Pension aus dem bei Pensionsantritt vorhandenen Vertragsvermögen und den dann geltenden Berechnungsgrundlagen (unter anderem unter Beachtung der Lebenserwartungsentwicklung und der Kapitalerträge). Sie haben die Wahl zwischen einer globalen oder europäischen Investition.
Wahlweise ist es möglich, beide Indexwerte zu je einem Drittel zu speichern: Das individuelle vertragliche Guthaben wird auf monatlicher Basis zwischen den beiden Töpfen aufgeteilt, so dass die Garantie für den geplanten Eintritt in den Ruhestand gewährleistet ist. Stabilitätsmechanismen: Ziel des Stabilitätsmechanismen ist es, die Performance von Wertpapieranlagen durch Glättung von Wertveränderungen (Volatilität) zu verbessern. Bei Tod der versicherungspflichtigen Personen zahlen wir den Angehörigen den Betrag, der höher ist als die einbezahlten Beiträge oder das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene vertragliche Guthaben.
Die bis zum Ende der Garantiedauer noch offenen Pensionszahlungen werden als Einmalzahlung oder Pension an die Hinterbliebenen gezahlt. Der Zeitraum der Rentengarantie kann bis zu einem Jahr vor Beginn der Pensionierung umgestellt werden. BU-Schutz kann zusätzlich zur Direktversicherung GarantieRente Performance gewählt werden: Dynamisch: Bei Vertragsstart kann eine Beitragserhöhung entsprechend der Beitragserhöhung (West) für die gesetzliche Altersvorsorge beschlossen werden.
Der dynamische Anstieg kann so oft wie gewünscht unterbrochen und wieder aufgenommen werden - ohne weitere Gesundheitsüberprüfung. Beitragserhöhung: Beginnen Sie mit kleinen Beträgen und steigern Sie die Beitragshöhe während der Amtszeit - ohne Vorsorge! Alle außerplanmäßigen Prämienerhöhungen dürfen die Höhe der halben bei Vertragsabschluss festgelegten Prämie nicht überschreiten. Eine erste Aufstockung kann erst 5 Jahre nach Beginn des Vertrages erfolgen.
Nachzahlung: Die Pension kann bis zu 5 Jahre vor dem geplanten Pensionsbeginn auch mit Nachzahlung während der Dauer der Pension verlängert werden. Der Selbstbehalt muss mind. 500 EUR und darf höchstens EUR 500.000,- pro Jahr betragen. 2. Der Betrag der geleisteten Zahlungen darf das Zweifache der bei Vertragsabschluss festgelegten Prämiensumme nicht überschreiten. Vorraussetzung für die Beitragsbefreiung ist ein Auftragsguthaben von mind. 3000 EUR.
Im Falle einer Beitragsermäßigung muss der ermäßigte Betrag mind. 35 EUR und die Gesamtsumme aller Beitragszahlungen mind. 3.600 EUR sein. Rentenbeginndatum: Der Rentenbeginndatum kann um fünf Jahre vor (frühestens 62 Jahre) und 15 Jahre nach (spätestens 80 Jahre) verschoben werden. Zahlungsmodalitäten bei Rentenbeginn: Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer lebenslänglichen Altersrente, einer Kapitalzahlung oder einer Teilzahlung mit einer Restrente zu wählen.
Im Falle der Bonuspension wird aus den Jahresüberschüssen eine weitere dividendenberechtigte Garantierente errechnet. Zu Beginn der Pensionierung ist die gesamte Pension größer als die Bonuspension. Danach hat sich der Dienstgeber auf der einen Seite zur Zahlung bestimmter Beträge an eine Vorsorgeeinrichtung und auf der anderen Seite zur planmäßigen Zuweisung des Vorsorgekapitals auf der Grundlage der geleisteten Beträge beizutragen.
Bei planmäßigem Eintritt in den Ruhestand muss der Dienstgeber zumindest die Höhe der versprochenen Beitragszahlungen im Nennwert zur VerfÃ?gung stehen. Beitragsorientierter LeistungsprimatplanAlternativ kann eine Direktversicherung als beitragsorientierter Leistungsprimatplan geschlossen werden. Dementsprechend ist der Dienstgeber dazu bereit, gewisse Beträge in einen Anspruch auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten umzutauschen. Der Mitarbeiter erhält eine gewisse Vergünstigung, in der Regel eine Pension.
Die RGZ kann bis zu einem Jahr vor dem geplanten Renteneintritt geändert werden. RGZ maximal 21 Jahre bei planmäßigem Eintritt in den Ruhestand mit 67 Jahren und Zusatzzahlungen ohne erneuten Gesundheits-Check Bis 5 Jahre vor dem geplanten Eintritt in den Ruhestand können bis zu 12 Zusatzzahlungen pro Jahr ohne erneuten Gesundheits-Check erfolgen. Der Zuschlag muss mind. 500 Euro und darf maximal 500.000 Euro ausmachen.
Der Gesamtbetrag aller Nachzahlungen darf die Gesamtsumme aller Beitragszahlungen nicht übersteigen. Bei dynamischen/ außerordentlichen Steigerungen dürfen sie das Zweifache der bei Vertragsabschluss festgelegten Beitragssumme nicht überschreiten. Außerordentliche Beitragserhöhung ohne weiteren GesundheitscheckAußerordentliche Beitragserhöhung kann einmal im Jahr, längstens jedoch 5 Jahre nach Beginn des Vertrages und längstens 5 Jahre vor dem geplanten Beginn der Rente vorgenommen werden.
Für jede außerplanmäßige Erhöhung muss der Betrag um wenigstens 60 Euro erhöht werden und darf sich um höchstens 300 Euro pro Jahr belaufen. Durch die Höhe der ungeplanten Beitragssteigerungen kann der bei Vertragsanfang festgelegte Betrag höchstens noch einmal erhöht werden. Vorraussetzung ist, dass die Höhe der durch die Unterbrechung der Zahlung entfallenden Beträge zumindest dem Guthaben des Vertrages entsprich.