Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Baufinanzierung Hamburg
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Den zeitraubenden Marathon von Haus zu Haus, die Dokumente immer wieder einzureichen und die selben Fragestellungen zu klären - heute gibt es produkt- und bankenunabhängige Experten für Förderungen und Baufinanzierungen, die es für Sie tun - und das auch noch ohne jegliche Mehrkosten! Unsere regionale Ausrichtung in der Umgebung von Hamburg, Kiel und Flensburg sollte Sie nicht daran hindern, unsere Ratschläge in Anspruch zu nehmen, auch wenn Sie nicht in Ihrer Naehe sind.
Profitieren Sie von unserer kostenlosen Baufinanzierungsberatung und kontaktieren Sie uns! Wir als unabhängiger Sachverständiger für Baufinanzierungen und Förderungen betreuen Sie banken- und warenunabhängig. Gerne lassen wir uns Zeit und informieren Sie selbst. Wir als unabhängiger Sachverständiger für Baufinanzierungen und Förderungen betreuen Sie banken- und warenunabhängig. Gerne lassen wir uns Zeit und informieren Sie selbst.
Profitieren Sie von den Ratschlägen der Hypothekenexperten, auch wenn Sie noch keine Immobilie finden, aber den Wechsel vom Pächter zum Besitzer erwägen. Ihre individuellen Ziele und Vorstellungen sind die Grundlage für das eigene Finanzkonzept Ihrer Baufinanzierung, denn Immobilienfinanzierungen begleiten Sie nachhaltig und müssen auch nachhaltig in Ihr tägliches Geschäft einfließen.
Schlüsselfragen sind: Welche Monatsrate kann für die Baufinanzierung verwendet werden? Dabei werden auch die Finanzierungsvorgaben der teilnehmenden Kreditinstitute und deren Machbarkeit überprüft. Anschliessend bekommen Sie ein individuelles Angebot, in dem die gebotenen Bedingungen für einen von der jeweiligen Hausbank abhängigen Zeitpunkt für Sie vorbestellt werden. Natürlich will jede Hausbank vor Abschluss eines Vertrages die künftigen Kreditnehmer und -nehmer kennen lernen.
Die Kreditinstitute haben in Deutschland eine strikte rechtliche Verpflichtung zur Kontrolle vor der Kreditvergabe. Das Bankhaus muss nach freiem Willen die langfristige Schuldendienstfähigkeit des Kreditnehmers sorgfältig überprüfen. Daher kann die Anzahl der benötigten Dokumente von Haus zu Haus variieren. Ihre Finanzberaterin bei TGI Finanzpartner überprüft die vorzulegenden Dokumente aus Bankperspektive und erstellt sie dementsprechend, damit eventuelle Rückfragen vorab abgeklärt werden können.
Die SCHUFA wird von der Hausbank erst dann befragt, wenn der Antrag bei der Hausbank eingereicht wurde. Sie bekommen nach einer abschließenden Bonitätsprüfung durch die Hausbank ein verbindliches Darlehensangebot, d.h. das Angebot ist für die Hausbank bindend, wenn der Kreditvertrag innerhalb einer gewissen Frist, in der Regel 10 Werktage, unterzeichnet und zurückgegeben wird. Wenn mehrere Kreditinstitute an der Projektfinanzierung teilnehmen, stimmen wir den gegenseitigen Austausch ab.
Selbst nach vollständiger Auszahlung der Kredite und regelmäßigen Auszahlungen können Sie mit Ihrem Vermögensberater einen jährlich stattfindenden "Baufi-Check" arrangieren, bei dem Sie anhand der Jahresabschlüsse den Ist-Zustand erörtern und sich über die Auswirkung möglicher Umwandlungen oder die Auswirkung von Sonderrückzahlungen und Rückzahlungsratenänderungen informieren können.
Angemessene Refinanzierungsangebote werden Ihnen von uns frühzeitig vor dem Auslaufen des regelmäßigen Festzinssatzes unterbreitet. Möglicherweise ist es von Vorteil, eine andere Hausbank für eine Folgefinanzierung in Anspruch zu nehmen. 2. Die vertragsgemäße Durchführung des Immobilienkaufs übernimmt ein notarieller Begleiter und begleitet den Erwerber und Veräußerer, er sichert gegen ungesicherte Forderungen ab und stellt sämtliche rechtlichen Konsequenzen des Kaufvertrags ausführlich, sachlich und neutrall.
Die Verkäuferin sollte ihr Vermögen nicht ohne Erhalt des Kaufpreises und die Käuferin nicht ohne die Sicherheit, Eigentümerin zu werden, einbüßen. Dies wird nicht nur vom notariell garantierten, er ist auch dafür verantwortlich. Die Zielsetzung wird mit Ihnen und dem Veräußerer besprochen und Sie über die möglichen Regelungen unterrichten.
Entscheidend für den Erwerber, der die Zahlung des Kaufpreises finanzieren muss, ist, dass der Vertrag eine Belastungsermächtigung hat. Ein Kreditinstitut bezahlt den Kaufbetrag nur, wenn eine Sicherheit in Gestalt einer Grundpfandrechte registriert ist. Damit die Grundpfandrechte registriert werden können, sollte der Erwerber tatsächlich bereits Inhaber sein.
Aber das kann er nicht sein, denn er hätte den Preis zahlen müssen. Abhilfe schafft hier die Belastungsermächtigung, mit der die neue Grundpfandrechte für den Erwerber bereits vor dem Übergang des Eigentums registriert werden können. Danach entwirft der notarielle Beglaubigungsvertrag, den die Vertragspartner sorgfältig behandeln sollten, um allfällige Rückfragen mit dem notariellen Beglaubiger vor der Unterschrift und Beglaubigung zu regeln.
Der Kaufvertrag wird für Besteller und Auftragnehmer erst nach notarieller Beglaubigung rechtskräftig und verbindlich. Sollte der Kaufvertrag nach der notariellen Beglaubigung, z.B. wegen mangelnder Finanzierungsmöglichkeit, rückgängig gemacht werden müssen, ist dies für den Erwerber aufwendig. Für den Erwerber ist daher der Zeitplan für die Finanzierungs- und Vertragsdurchführung von großer Bedeutung: Ziel der Beglaubigung ist es, sicherzustellen, dass der Auftrag die beiderseitigen Belange einhält.
Zu diesem Zweck verliest der notarielle Akt den Kaufvertrag und erklärt den Rechtsinhalt und trägt den Änderungs- und Ergänzungswünschen der Beteiligten Rechnung. Die notarielle Beurkundung einer Übertragung ("reserviert") im Kataster, die sicherstellt, dass der Veräußerer die Immobilie nicht ein zweites Mal veräußern kann, bis der neue Eigentümer eingetragen ist. Zur Tilgung verbleibender finanzieller Lasten im Kataster erhält der notarielle Begünstigte von den Kreditinstituten den exakten Verschuldungsgrad zum Tilgungstermin.
Er ist als Insolvenzverwalter für die Annullierung der Grundschuld des Veräußerers gegen Bezahlung des jeweiligen Teils des Verkaufspreises aufkommen. Mit der notariellen Fälligkeitserklärung erklärt er, dass die Bedingungen für die Bezahlung des Verkaufspreises eingehalten wurden und wie der Verkaufspreis zwischen den zu ersetzenden Kreditinstituten und dem Veräußerer aufteilt wird.
Zur ordnungsgemäßen Zahlung des Kaufpreises hat der Besteller nun die dazugehörigen Zahlungsaufträge an seine finanzierende Bank zu richten. Nachdem der Veräußerer den Kaufbetrag bekommen hat und die Freigabebescheinigung des Finanzamts (Bescheinigung über die Zahlung der Grunderwerbssteuer durch den Käufer) vorliegen hat, stellt der Insolvenzverwalter den Antrag auf Übertragung der Immobilie in das Kataster. Das macht den Erwerber zum Besitzer.
Mit einem notariellen Treuhandkonto öffnet der Treuhänder ein Depot, auf das der ganze Kaufpreis vom Erwerber oder seinen Finanzierungsbanken einbezahlt wird. Er verteilt das Bargeld an die zu ersetzenden Kreditinstitute. Ist der Erwerber als der neue Besitzer der Immobilie im Kataster eingetragen, überträgt der notarielle Begünstigte das Vermögen an den Einlieferer.
Der Kaufvertrag wird durch die Bearbeitung über ein Treuhandkonto des Notars etwas teurer, ist aber für den Erwerber viel bequemer, wenn der Kaufgegenstand noch mit Grundpfandrechten beladen ist. Als Teil des Kaufvertrages prüft der notarielle Berater natürlich im Kataster, ob der Veräußerer auch der Besitzer ist und welche Grundpfandrechte im Kataster erfasst sind.
Beispielsweise wird ein Aufenthalts- oder Nießbrauchsrecht für die Großmutter des Veräußerers gestrichen, aber ein Umgangsrecht, z.B. für die Strom- oder Wasserwirtschaft, sollte nicht als so wichtig angesehen werden, sondern den neuen Besitzer kennen. Inwieweit ein solches Recht den Gegenstandswert beeinflusst, muss der Besteller selbst bestimmen.
Das jeweilige Landesbauamt verfügt neben dem Kataster auch über das so genannte Baukostenregister, das der notarielle Begutachter nicht prüft. â??Wer es ganz genau nimmt, sollte auch hier als berechtigtes Interesse (Vorlage des Kaufvertragsentwurfs) Einblick nehmen. Auch hier gilt: â??Das ist eine gute Idee. Die Überprüfung der Inhalte durch den Insolvenzverwalter erfolgt hier nicht; dies liegt in der Verantwortung des Käufers. Der Bauherr ist für alles, was sich in besonderem Eigentum des Bauherrn befinden (z.B. für die Herstellung von Fenstern, Bodenbelägen, Innenputz), zuständig.
Allen Eigentümern ist alles, was das gemeinsame Eigentum angeht, gemeinsam. Jedoch kann der Kunde eine Passage in den Verkaufsvertrag aufgenommen haben, in der der Anbieter erklärt, dass er alle Angaben zu Entscheidungen und Sonderkosten gemacht hat.