Geht es um die Sicherheit bei der Geldanlage, haben Rentenfonds seit langem einen guten Ruf. Das …
63 Estg Direktversicherung
61 Estg Direktversicherung63 EStG). Das Alterseinkünftegesetz hat die betriebliche Altersvorsorge über die Direktversicherung in die Förderung des § 3 Nr. 63 EStG einbezogen. Jänner 2005 gilt § 3 Nr. 63 EStG. Eine Direktversicherung ist in der für die Pensionskasse und die Pensionskasse bereits geltenden Förderung gemäß § 3 Nr. 63 EStG enthalten:.
Worin besteht der Unterschied zwischen § 40b und § 3 Nr. 63 EStG? Welche davon ist jetzt besser?
Worin besteht der Unterschied zwischen § 40b und § 3 Nr. 63 EStG? Was davon ist jetzt besser? im Umsetzungspfad von Direktversicherung und Pensionsfonds, die bis Ende 2004 ausgegeben wurden. Für Verpflichtungen ab 2005 ist diese Unterstützung für umlagefinanzierte Pensionsfonds nach wie vor möglich. Nach § 40b EStG werden Einlagen bis zu 1.752 EUR pro Jahr mit einem Pauschalsatz von 20 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchliche Steuer besteuert.
Im Durchschnitt sind Gründungsbeiträge bis zu 2.148 EUR mit 20 v. H. zu besteuern ( 40 b Abs. 2 S. 2 EStG). Pensionen werden gemäß 22 S. 1 Nr. 1 EStG mit dem Einkommenssatz besteuert. Nach § 3 Nr. 63 EStG wird die berufliche Vorsorge durch Direktversicherung (ab 2005), Pensionskassen und Pensionskassen unterstützt.
Dabei können vier Prozentpunkte des BBG (plus 1.800 EUR Steigerung) aus unversteuerten Einkünften pro Jahr ausgegeben werden. Allerdings findet dann die Leistungsbesteuerung nach 22 S. 1 Nr. 5 EStG statt, d.h. die Vollbesteuerung nicht nur mit dem Ergebnisanteil. Es kann keine klare und allgemeine Aussage darüber getroffen werden, welche Unterstützung besser ist.
In der Regel ist die Steuerbelastung nach 40b für Jugendliche besser, wenn der Spitzensteuersatz 30 Prozentpunkte und mehr beträgt. In diesem Falle müssen die Pensionen nur mit dem Einkommensanteil besteuert werden. Bei niedrigen Grenzsteuersätzen wird jedoch 3 Nr. 63 empfohlen, da die "volle" Versteuerung des 22 S. 1 b Nr. 5 EStG dann weniger wirksam ist und in der Erwartung keine pauschale Steuer zu zahlen ist.
Bei hohem Eintrittsalter, für das der Entlastungsbetrag des 24a EStG noch in der entsprechenden Größenordnung gilt, sollte die Unterstützung nach § 3 Nr. 63 jedoch eher vorteilhaft sein. Bei einer Bevorzugung einer Kapitalleistung ist 40b EStG sicher günstiger, da eine steuerbefreite Kapitalleistung unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
Auch die Direktversicherung nach dem "alten" Gesetz, d.h. 40b EStG, ist eine sehr beliebte Option für Alleinstehende. Dies ist z.B. bei einer aufgeschobenen Vergütung über eine Hilfskasse oder eine Vorsorgeeinrichtung nicht möglich. Stirbt der Mitarbeiter, bleibt sein umgewandelter Lohn in der Rentenkasse und kommt damit letztendlich der dort vorgesehenen Mitarbeitergemeinschaft zu Gute.
Für viele Alleinstehende ist diese Tatsache ein erklärliches Hemmnis, sich für eine aufgeschobene Vergütung über eine Vorsorgeeinrichtung oder eine Rentenkasse zu entschließen. Für die Direktversicherung nach dem "alten" Gesetz war das kein Thema. Für neue Zusagen ab 2005 hat sich dieser Zeitpunkt verändert; für diese gelten für die Hinterbliebenenrenten die sog. engen Definitionen der Hinterbliebenen des Betriebsrentengesetzes (Ehepartner, Kind, Lebenspartner).