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überschussbeteiligung Lebensversicherung Vergleich
Überschussbeteiligung Lebensversicherung VergleichEinen weiteren Vorteil der Lebensversicherung stellen die Steuervorteile dar.
Gewinnbeteiligung 2018 - Lebensversicherung
Aufgrund der aktuellen Situation am Finanzmarkt mit historischen Tiefstzinsen ist für 2018 eine weitere Reduktion der Erfolgsbeteiligung vonnöten. In der Lebensversicherung ist die Erfolgsbeteiligung der jeweils geltende Zinssatz für ein Jahr. Traditionsgemäß wird gegen Ende des Geschäftsjahres eine Erfolgsbeteiligung für klassische Lebens- und Rentenversicherungspolicen angekündigt. Die durchschnittliche Gewinnquote für 2017 beträgt 2,6 Prozentpunkte.
Im Jahr 2018 werden die aktuellen Zinssätze voraussichtlich weiter nachgeben. Mit der Zahl 10 in der Industrie sinkt die Erfolgsbeteiligung leicht von 2,65 auf 2,60 Prozent. Selbstverständlich gilt dieser Wert nicht für bestehende Verträge, deren garantierter Zinssatz über 2,60 Prozentpunkten ist. Diese Gewinnverteilung wird als Erfolgsbeteiligung bezeichnet. Lebensversicherer sind nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dazu angehalten, die Versicherten an den Gewinnen zu partizipieren.
Abhängig von der Versicherungsdauer kann eine Erfolgsbeteiligung zu einer Verdoppelung der Rente oder der Einmalzahlung des Kapitals beitragen. Neben der Garantieleistung bekommt der Versicherungsnehmer auch Informationen über die zu erwartende Rendite inklusive Erfolgsbeteiligung. Lebensversicherungspolicen basieren auf der aktuellen finanziellen Situation. Deshalb ist es manchmal sehr schwer, den Kapitalbedarf zu planen und die Offerten der einzelnen Unternehmen zu vergleichen.
Ein solcher Vergleich ist jedoch möglich, wenn einige wenige Anmerkungen beachtet werden. Während der aktuelle Zinssatz im Jahr 2014 durchschnittlich 3,4 Prozentpunkte betrug, wird der Zinssatz im Jahr 2015 bei 3,15 Prozentpunkten liegen. Im Jahr 2016 erfolgte eine weitere Zinssenkung auf 2,8 bis 2,9 Prozentpunkte. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Gewinnbeteiligung ausgewählter Versicherer (in Prozent).
Versicherungen wie z. B. die Firma Asel haben sich aus dem traditionellen Lebensversicherungsgeschäft zurück gezogen. Aus diesem Grund weisen einige Provider keinen aktuellen Zinssatz mehr aus. Die Versicherten bekommen in regelmässigen Zeitabständen von der Lebens- oder Rentenversicherungsgesellschaft eine Meldung über die erzielte Rendite. Lebensversicherer senden diese Entscheidung in der Regel einmal im Jahr und informieren die Versicherten über ihre bereits erworbene Rente oder ihren Anspruch auf Kapital.
Die Begründung für diese Meldung liegt in der Herstellung von Nachvollziehbarkeit, da diese Informationen der versicherten Person einen Einblick in den aktuellen und erwarteten künftigen Leistungsanspruch unter Beachtung des aktuellen Zinssatzes geben. Abhängig von der Versicherung können Sie auch weitere Informationen in der Meldung nachlesen.
Dazu gehören beispielsweise die bereits gezahlten Prämien, der Rückkaufswert der Versicherungen, der Wert des Kapitals im Falle einer Prämienbefreiung, die garantierte Rentenhöhe oder das garantierte Kapital. Bei einer Pensionsversicherung beinhaltet die Entscheidung nicht nur die vertraglich garantierte Pension, sondern auch einen Hinweis auf eine Pension einschließlich der bisher erzielten Gewinnbeteiligung. Die Lebensversicherung muss daher die bereits versprochene Teilnahme bezahlen, der bereits entstandene Schaden ist in einem regelmäßigen Vertragsprozess unwiderrufbar.
Die garantierte Rente zuzüglich des bereits erwirtschafteten Gewinnanteils wird somit mit dem vertraglichen Mindestzinssatz verzinst. Der garantierte Höchstzinssatz, der seit 2004 bei 2,75 Prozentpunkten liegt, ist per Gesetz festgelegt. Neben dem Garantiezins ist aber auch die Partizipation am Gewinn obligatorisch.
Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist im Unterschied zur Risikoversicherung nur sehr schwer vergleichbar. Ursache dafür ist die Unsicherheit der Erfolgsbeteiligung. Obwohl Lebensversicherungspolicen den Mindestzinssatz gewährleisten müssen, fällt die Ermittlung der überschüssigen Rente mehr oder weniger in die Zuständigkeit der Versicherungsunternehmen. Abhängig vom gewählten Berechnungsschema kann der Zinseszins-Effekt auch bei kleinen Prozentunterschieden in der Erfolgsbeteiligung zu sehr großen Abweichungen in der zu erwartenden Rente oder Kapitalauszahlung führen.
Dies erschwert dem Versicherten den Vergleich der Offerten der einzelnen Unternehmen. Im Prinzip wäre er auf die Informationen des Versicherungsunternehmens angewiesen. Die Prognosegenauigkeit der einzelnen Provider in der Historie sollte jedoch überprüft und die tatsächlichen Gewinnbeteiligungen zwischen den einzelnen Unternehmen verglichen werden.
Zusätzlich zu dieser Ertragskontrolle sollte bei der Auszahlung von Leistungen bei Kombinationsversicherungen, vor allem bei einer eingegliederten Erwerbsunfähigkeitsversicherung, das Leistungsverhalten des Versicherungsunternehmens geprüft werden.