In Zeiten lang anhaltend niedriger Sparzinsen rücken Investmentfonds wieder verstärkt in den …
Riester Rente Steuervorteil Berechnen
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Riesterrente / 4.3 Günstigere Prüfung | Finanzamt Professional | Finanzen
Wenn der Steuerzahler die notwendigen Informationen in seiner Einkommenssteuererklärung angegeben hat und die Beitragsangaben des Leistungserbringers vorliegen, nimmt das Steueramt von Amtes wegen eine günstige Steuerprüfung vor. Die Sonderausgabenabzüge wirken sich nur dann aus, wenn sie bei der Einkommensteuerveranlagung einen größeren Steuervorteil bewirken als der dafür eingeräumte Pensionszuschuss. Der Effekt des Sonderausgabenabzuges (Beiträge + Vergütungsanspruch ) wird also mit dem Vergütungsanspruch in der "Günstigerprüfung" gegenüberstellen.
2] Die Steuerminderung durch den Vorsteuerabzug ist daher immer mit der Altersrentenzulage vergleichbar, die sich ohne den Aufstockungsbetrag von 200 Euro errechnet. Die Steuerbehörde untersucht von Amtes wegen, was für den Steuerzahler günstiger ist. Die steuerliche Begünstigung gilt jedoch nur für die Einkommenssteuer.
Im Einzelfall könnte sich die Anerkennung des Sonderausgabenabzuges nach 10a StG nur dann positiv auswirken, wenn der Solidaritätszuschlag und die Kirchliche Steuer berücksichtigt werden. In diesen Faellen wird jedoch keine billigere Kontrolle durchgefuehrt. Stellt sich im Zuge der steuerlichen Betriebsprüfung heraus, dass der besondere Aufwandabzug für den Steuerzahler vorteilhafter ist, wird der vom Steueramt festgestellte zusätzliche Einkommensteueranspruch - auch insofern ohne die Höhe der Erhöhung gemäß 84 Satz 2 und 3 StG (Newcomer-Bonus) - wieder angerechnet.
Der unter Abzug von Sonderausgaben berechnete Pauschalbetrag wird um den Freibetrag erhoeht. Der Bonus wird dadurch erstattet. Eine Steuererleichterung resultiert also nur in der Summe des über den Bonus hinaus gehenden Nutzens. Dies wird dem Steuerzahler angerechnet. Der steuerliche Zusatznutzen ist daher nicht Teil des Pensionsvermögens.
Alleinstehende Mitarbeiter A erhielten im Jahr 2016 eine beitragspflichtige Vergütung von EUR 300.000. Im Jahr 2017 zahlte er 1.046 Euro in einen Pensionsplan ein. Auf der Grundlage der vorgelegten Einkommensteuererklärung 2017 hat das Steueramt das zu versteuernde Ergebnis ohne den zusätzlich anfallenden Sonderkostenabzug von EUR 500.000 festgesetzt.
Folgende vorteilhafte Prüfergebnisse: Für das Jahr 2017 wird der folgende minimale Eigenbeitrag berechnet: Die vom Mitarbeiter im Jahr 2017 geleisteten Zahlungen entsprechen genau dem für den vollständigen Leistungsanspruch geforderten minimalen Eigenbeitrag. Die Sonderausgaben werden mit 1.200 EUR abgezogen (= Sparbeitrag von 1.046 EUR zzgl. 154 EUR Grundbonusanspruch).
Bei der Begünstigtenprüfung wird eine Steuerminderung gewährt, die über den Bonusanspruch hinausgeht. Bei der Veranlagung der Einkommensteuer wird jedoch nicht die ganze Steuerminderung ausgezahlt, sondern nur der Teil, der nach Anrechnung auf den Bonusanspruch ausbleibt. Die Mitarbeiter erhalten somit eine weitere Steuerminderung von 325 EUR (479 EUR./. Bonusanspruch von 154 EUR).
Dies geschieht fachlich so, dass das Steueramt die rechnerisch angepasste Pauschalsteuer in der Einkommensteuerveranlagung um den Grundbonus von 154 Euro anhebt. Damit reduziert sich die ursprünglich ohne besonderen Kostenabzug gemäß 10a StG errechnete kollektive Einkommenssteuer von 12.561 Euro auf 12.336 Euro (= 12.082 Euro + 154 Euro).