Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Medienfonds
MediafondsMedienfondsprobleme bei Hannover Leasinggesellschaft (Seite 25)
Hallo, dieses BFH-Urteil wurde erst im Dez. 2017 gefällt und vielleicht bei den Gesprächen von HL mit dem Fiskus München noch nicht bekannt: Ich habe folgende Kategorie gefunden: 11/2018: 11/2018: 10/2018: Investoren wie Initiatoren von Medienfonds mit Defensivstruktur (sog. Garantiefonds) erwarten, dass die Fragestellung der endgültigen Zahlung endgültig klargestellt wird.
Ein Teil der Mittel könnte gekündigt werden, wenn diese lästige Aufgabe noch nicht gelöst wäre. Die Verhandlungen vor dem Bundesfinanzhof fanden im vergangenen Jahr statt. Über 1.000 Angehörige des Aktionsbundes Aktiver Antidumping und der Aktiver Antidumping sind auf die Feststellung angewiesen, ob die garantierten Abschlusszahlungen an Medienfonds (Filmfonds) über die Dauer als Ertrag zu kapitalisieren sind (sog. Linearisierung), oder ob sie erst im Jahr des Mittelzuflusses, wie im ursprünglichen Ansatz angenommen, als Ertrag besteuert werden sollen.
Vor dem Bundesfinanzhof fand die angekuendigte Anhoerung voraussichtlich im Dez. 2017 statt, hat aber noch keine klare Aussagekraft. Das bedeutet für alle, die auf diese Wahl gewartet haben, dass es noch einige Zeit dauert, bis klar ist.
Medienfond - Mutschke Attorneys at Law Ltd.
Die Anteilseigner abgeschlossener Folienfonds waren in den vergangenen Jahren besonders stark betroffen. Sie müssen sich nicht nur der Zahlungsunfähigkeit des Sondervermögens stellen. Viele müssen auch beträchtliche Steuerrückstände plus 6% Zins pro Jahr zahlen. Ab etwa 2000 florierte das GeschÃ?ft mit abgeschlossenen Medien- und Kinofonds in Deutschland.
Allein über die großen Impulsgeber und Emittenten wurden mehrere hundert Mio. EUR angelegt und rund 50.000 Investoren gezeichnet. Ausschlaggebend für diesen Aufschwung war, dass die Beteiligung an einer Medieninvestition im ersten Jahr als Totalschaden gewertet werden konnte. Aber auch ein Kassenschlager ist keine Gewähr für den ökonomischen Nutzen eines Medienfonds.
Viele Anlagen sind heute mit der Zahlungsunfähigkeit bedroht, Investoren befürchten um ihre Investition und werden mit zusätzlichen Steuerzahlungen plus sechs Prozentpunkten pro Jahr auf die nicht bezahlten Steuerbeträge belastet. In diesem Fall ist von zusätzlichen Zahlungen in der Größenordnung von ca. 2 Mrd. die Rede. 2. Das Konzept eines Medienfonds ist vergleichsweise simpel.
Die Kapitalanlagegesellschaft, an der sich die Investoren regelmässig als Kommanditisten oder über einen Trustee beteiligen, erhält materielle Rechte an einem noch nicht produzierten Teilfilm. Die Filmherstellung erfolgt nicht selbst, sondern im Auftrag eines Produktionsdienstleisters. Es versteht sich von selbst, dass der Fond über ein gewisses Weisungs- und Kontrollrecht in Bezug auf die Produktion von Filmen verfügt. Im Rahmen eines Lizenzvertrages übergibt der Fond die Verwertung der Rechte an den Lizenznehmer / die Verwertungsgesellschaft für einen bestimmten Zeitraum.
Die Ausübung dieser Erwerbsoption ist für den Fond natürlich erstrebenswert, da die vollständige Realisierung dann ohne Probleme abläuft. Der Schwerpunkt der Risikosituation liegt zurzeit vor allem auf Nachzahlungen. Aufgrund der zusätzlichen Verzinsung können die Anteilseigner von Filmgeldern mit sensiblen Ansprüchen des Finanzamts konfrontiert werden. Davon sind insbesondere Mittel mit Schuldenübernahme oder Verteidigungsstrukturen betroffen. 2.
Für den geschloßenen Fond bedeutet dies natürlich eine bestimmte "Sicherheit". Neben der Steuerveranlagung gibt es natürlich noch weitere spezielle Gefahren bei Filmfonds: Die Liste ist natürlich nicht erschöpfend, sondern soll nur Aufschluss über einige besondere Gefahren eines Medienfonds/Filmfonds geben. Eine Auflistung der im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Sondervermögen stehenden Risken findet sich hier nicht.
Die Auflistung der Einzelrisiken sollte je nach spezifischem Filmfond ergänzt werden. Bei Schadenersatzfragen, im Rahmen der Zeichnungspflicht für einen abgeschlossenen Investmentfonds oder Alternative Investmentfonds (kurz AIF) oder gesellschaftsrechtliche Fragestellungen?