Weil die Geldanlage in einzelne Aktien nur etwas für erfahrene Anleger ist, sollten private …
Lohnt sich Bausparen heute noch
Ist Bausparen auch heute noch sinnvoll?Bausparen + Zins, Zuweisung & Kosten + Lohnt sich das Bausparen heute noch?
Baudarlehensverträge sind in der Regel langjährige Begleiter der Bauherren. Der Mindestsparzeitraum liegt zwischen 12 und 60 Jahren, wer keine Sondertilgungen vornehmen will, benötigt noch mehr Zeit. Grundsätzlich ist es immer möglich, die vereinbarten Zielvertragssummen (und damit die Monatsraten ) zu steigern oder zu reduzieren.
Soll die Zielvertragssumme reduziert werden, müssen die Details des Vertrages berücksichtigt werden. Dazu werden Sparverträge oft in mehrere kleine Bausparkunden aufgeteilt. Darüber hinaus gibt es die Gefahr einer frühzeitigen Aufhebung. In der Ansparphase ist die Entlassung jedoch mit großen Benachteiligungen verbunden: Bei fristgerechter Vertragsbeendigung (3-Monats-Frist) wird der bisher eingesparte Geldbetrag + Zins zurückerstattet, aber dann sind die Akquisitionsgebühren und staatliche Subventionen weg!
Wenn Sie Ihr Guthaben umgehend haben wollen und nicht 3 Monaten abwarten können, müssen Sie auch die Gebühren für die vorzeitige Rückzahlung an die Sparkasse entrichten (1% pro Monat). Die Rückzahlung oder Beendigung während der Kreditphase ist dagegen weniger kompliziert. Es ist auch möglich, die Wohnungsbaugesellschaft zu verändern. Die Kreditaufnahme lohnt sich insbesondere bei alten Baukreditverträgen nur zum Teil.
Sinnvoller ist in der Regel die Auszahlung des Bausparers. Die eingesparten Mittel können dann als Beteiligungskapital in einem Baukredit oder für andere Verwendungszwecke verwendet werden. Eine Bausparvereinbarung ist vergabebereit, wenn die Voraussetzungen der Mindestspardauer (zwischen 12 und 60 Monaten), der Mindestbetrag (zwischen 30 und 50 Prozent der Bausparsumme) und die Mindestratingzahl erfüllt sind.
Darüber hinaus ist es grundsätzlich möglich, das Kreditverhältnis mit einer Frist von 3 Wochen zu beenden - der bereits angesparte Betrag und die aufgelaufenen Zinszahlungen werden unter Beachtung einer dreimonatigen Frist ausbezahlt. Eine Bausparvereinbarung ist in der regel eine mehrjährige Begleitung des Sparers - die eigene wirtschaftliche Entwicklung lässt sich nicht immer vorhersagen. Grundsätzlich können Baudarlehensverträge jedoch ohne Probleme geändert werden.
Sollen die Bausparsummen rückwirkend erhöht werden, stellen die Wohnungsbaugesellschaften dem Auftraggeber in der Regel keine Hindernisse in den Weg. Für die Steigerung der Zielvertragssumme ist jedoch eine weitere Akquisitionsgebühr zwischen 1 und 1,6 Prozentpunkten aufzubringen. Als Alternative zur Aufstockung sollte z.B. ein weiterer Bausparvertrag mit entsprechendem Betrag in Betracht gezogen werden.
Jeder, der bei Vertragsanfang eine zu große Zielvertragssumme festgelegt hat, kann diese anschließend reduzieren. In jedem Falle sollte man sich an die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft wenden, um eine Antwort zu eruieren. Dazu werden die zu kürzenden Bausparvertraege oft in mehrere Einzelvertraege aufgeteilt. Der erste existierende Kontrakt wird früher zur Vergabe bereit sein, die anderen Kontrakte werden weiterhin gespeichert.
Es gibt mehrere Optionen zur frühzeitigen Beendigung von Sparverträgen. Grundsätzlich ist eine Beendigung auch während der Sparbetriebsphase möglich. Jeder, der nicht auf die Frist warten kann oder will, muss Strafen für die vorzeitige Rückzahlung an die Sparkasse zahlen. Im Regelfall ist dann 1% des Restbetrages pro angefangenem Kalendermonat ausbezahlt. Nach der Bereitstellung des Bausparers kann der Geldbetrag zu jedem Zeitpunkt verlustfrei ausgezahlt und entweder als Eigenmittel in ein Baudarlehen eingebracht oder für andere Zwecke verwendet werden.
Im Regelfall haben auch diejenigen, die sich bereits in der Kreditphase befinden, die Gelegenheit, den Bausparkunden günstig zurückzuzahlen. Die meisten Kontrakte enthalten hierfür spezielle Rückzahlungsvereinbarungen. Ein Bausparvertrag in der Ansparphase ist in der Regel mit hohem finanziellem Schaden behaftet. Oder es kann sinnvoll sein, den Bauherrn z.B. auf Familienangehörige zu verlegen.
In vielen Fällen stimmen die Sparkassen der Übergabe an Familienmitglieder zu. Möchte dagegen kein Familienangehöriger den Auftrag annehmen, kommt es auf die Sparkasse an. Grundsätzlich ist es möglich, den Baudarlehensvertrag an Dritte zu veräußern. Inzwischen finden sich unterschiedliche Anbieter im Internet, die Baukreditverträge ankaufen. Jeder, der bereits einen Baufinanzierungsvertrag geschlossen hat, wird wahrscheinlich oft mit einem Wechselangebot zu tun haben.
Der Bausparer erwartet während der Kreditphase vorteilhafte Zinssätze aus dem Wechselkurs. Dies liegt daran, dass auch bei sinkenden Kreditzinsen die nachträglichen Einsparungen das geringere Kapital aus der Reduzierung der Guthabenzinsen nicht überwiegen können. Dabei sollte man exakt kalkulieren, bevor man durch Wechselangebote gelockt werden kann.