Offene Immobilienfonds sind in Zeiten niedriger Zinsen eine interessante Alternative für …
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Geborgenheit durch lebenslange Aufenthaltsberechtigung im Kataster?
Wie lautet das Aufenthaltsrecht? Mit dem Aufenthaltsrecht - oder auch dem Recht, eine Wohnung zu nutzen - hat der Begünstigte das Recht, eine Liegenschaft oder einen Teil davon zu belegen. Aber es kann auch ein Instrument sein, um das Eigentum vor einer obligatorischen Versteigerung zu bewahren oder es wenigstens zu verkomplizieren. Allerdings hat der Inhaber des Aufenthaltsrechts die Betriebsnebenkosten und die Unterhaltskosten zu erstatten.
Allerdings muss der Bauherr grundsätzliche Umstellungsmaßnahmen einleiten und finanzieren. Das Recht, in der Liegenschaft zu leben, ist entweder auf die registrierte und deren Familienangehörige und Hausmeister begrenzt oder ermöglicht auch andere Menschen. Die Tragweite der beiderseitigen Rechte und Verpflichtungen sollte aus Sicherheitsgründen zwischen dem Inhaber und dem Inhaber des Aufenthaltsrechts im Rahmen eines Vertrages festgelegt werden.
Ein Wohnungseigentumsrecht wird in der Regel dann ausgeübt, wenn der Vorbesitzer die Liegenschaft an jemanden übertragen/veräußern will, aber dennoch selbst in der Liegenschaft leben will. So kommt es häufig vor, dass ein Elternteil sein Haus bereits an seine Nachkommen weitergibt und dass für die Hinterbliebenen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht angemeldet wird.
Eine weitere häufige Regel ist, dass der eingetragene Partner mit einem Aufenthaltsrecht ausgestattet ist, so dass im Falle des Todes der eingetragene Partner weiterhin in der Liegenschaft leben kann und die Erblasser ihn nicht aus der Liegenschaft vertreiben können. Aber oft taucht die folgende Fragestellung auf: "Wie gesichert ist das Leben lang das Aufenthaltsrecht, wenn es im Kataster registriert ist?
"Grundsätzlich ist das im Kataster eintragene Aufenthaltsrecht sehr durchdacht. Der Aufenthaltstitel kann gestrichen werden, aber der Inhaber des Aufenthaltsrechts muss dem zuvor zugestimmt haben. Das Aufenthaltsrecht kann ohne Ihre Einwilligung nicht ohne weiteres auslaufen! Allerdings verfällt das Aufenthaltsrecht im Falle des Todes des Begünstigten nach Ablauf einer vereinbarten Frist oder bei Vorliegen einer im Voraus vereinbarten Erkrankung.
Die Aufenthaltsberechtigung verfällt jedoch nicht, wenn die Liegenschaft an einen neuen Besitzer weiterveräußert oder ererbt wird! Das ist gerade der Grund für ein Aufenthaltsrecht: egal, was mit dem Haus passiert: Sie sollten sich das Recht vorbehalten, im Haus zu sein. Beim Kauf an einen neuen Besitzer hat der Verkäufer jedoch ein Nachteil mit einem registrierten Aufenthaltsrecht: Der Verkäufer finanzieren den Kauf des Hauses in der Regel mit einem Darlehen.
Andererseits räumt die Hausbank dem Kreditnehmer das Darlehen nur dann ein, wenn sie für das Darlehen eine Sicherung bekommt - in der Regel in Gestalt einer Grundpfandrecht oder einer hypothekarischen Belastung. Allerdings ist die Sicherung für die Hausbank nicht sehr wertvoll, wenn noch ein Aufenthaltsrecht auf dem Gelände angemeldet ist. Andererseits ist der Anschaffungspreis auch deshalb geringer, weil jemand anderes bis zu seinem Tode in der erworbenen Liegenschaft wohnen kann.
Ist dies nicht der Fall, vergibt die Hausbank in der Regel nur einen Kleinkredit, da die Sicherheiten weniger werthaltig sind. Eine Unterordnung hat für den Eigentümer des Aufenthaltsrechts zur Konsequenz, dass sein Leben lang sein Aufenthaltsrecht ist. Wenn der Erwerber den Kredit nicht mehr tilgen kann, wird die Hausbank die Versteigerung der Immobilie erzwingen.
Die Begünstigten des Aufenthaltsrechts müssen dann aus dem Eigentum umziehen. So ist sein Aufenthaltsrecht nicht mehr wertvoll, er verlegt seine Ferienwohnung. Es wird errechnet, wie viel Mietpreis der Vermieter entweicht, weil er die Ferienwohnung nicht mieten kann, aber jemand lebt kostenlos in ihr. Aber auch wenn ein Nachrang unterzeichnet werden soll, gibt es noch immer die Möglichkeit, das Eigentum mit der zu belegen.
Es wird von einer Rezidivklausel gesprochen, wenn z.B. das Eigentum an die Kleinen gespendet wird und die Erziehungsberechtigten ein Leben lang ein Aufenthaltsrecht anmelden. Die Erziehungsberechtigten können in diesem Falle das Eigentum möglicherweise zurückerhalten. Wird ein Aufenthaltsrecht gewährt, so wird es wie ein Geschenk behandelt. In der Tat sind das Aufenthaltsrecht und das Nutzungsrecht sehr verschieden.
Im Falle eines Aufenthaltsrechts darf der Leistungsempfänger nur in der Behausung unterkommen. D. h. er kann selbst in der Ferienwohnung einziehen.