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Eine Wertgutschrift (auch Zeitwert-, Langzeitkonto oder Langzeitkonto genannt) hat das Anliegen, eine längerfristig gesicherte sozialversicherungsrechtliche Befreiung, z.B. für Pflegeurlaub, Elternurlaub, vorzeitige Pensionierung oder Altersteilzeit, aus dem Erwerbseinkommen des Mitarbeiters zu ermöglichen. In Deutschland bedarf dies einer schriftlichen Kreditvereinbarung zwischen Mitarbeiter und Unternehmer gemäß § 7bff SGB IV.
Darüber hinaus können Betriebs- oder Kollektivvereinbarungen geschlossen werden. Aufgrund einer Kreditvereinbarung wird das Entgelt des Mitarbeiters in einem vom Dienstgeber verwalteten Guthaben gespeichert, vergütet und bei Befreiung oder Teilzeitarbeit vom Dienstgeber wieder ausbezahlt. Die Guthaben müssen bar und insolvenzsicher sein. Die Nominale des gezahlten Lohnes muss vom Auftraggeber gewährleistet werden.
Nach § 7d Abs. 1 S. 1 S. 1 SGB IV hat der Unternehmer die Sozialversicherungspflicht zu erfuellen. Gemäß 7d Abs. 2 SGB IV hat er den Mitarbeiter über die Summe seiner Wertgutschrift zumindest einmal im Jahr in schriftlicher Form zu informieren. Auf ein Guthaben darf der Mitarbeiter nur soviel einzahlen, wie er zur Befreiung bis zum Erhalt einer Alterspension braucht, einschließlich der Zinszahlungen.
Das Guthaben kann tatsächlich eine betriebliche Altersvorsorge sein, sofern es nicht zu Befreiungszwecken genutzt wird und somit im Falle der Pensionierung oder Pensionierung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit bei einem Unfall oder im Todesfall an die Nachkommen des Mitarbeiters ausbezahlt wird. Guthaben sind für alle Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen zulässig.
Es besteht kein rechtlicher Anrecht des Mitarbeiters auf die Einrichtung eines Wertgutschrift. Ein solcher rechtlicher Anspruch kann jedoch in einem Kollektivvertrag oder einem Betriebsvertrag vorgesehen werden. Ein Guthaben nach 7d Abs. I SGB IV darf seit dem 01.01.2009 nur noch in bar und nicht mehr rechtzeitig gehalten werden.
Guthaben, die vor dem Stichtag des Jahresabschlusses 2009 als Terminguthaben ermittelt wurden, können unbeschadet des 7d Abs. 2 SGB IV weiterhin als Terminguthaben gemäß der Übergangsvorschrift des 116 Abs. 2 SGB IV verwaltet werden. Gleiches trifft auf neue Kreditverträge zu, die auf früheren Betriebs- oder Tarifverträgen beruhen. Gemäß 7b Nr. 3 SGB IV kann jede Art von Vergütung eingeführt werden.
Bei Tarifverträgen, bei denen sowohl für die Beschäftigten als auch für die Beschäftigten Tarifverträge gelten, ist eine tarifvertragliche Öffnungsklausel für den Beitrag erforderlich. Ein Zeitbeitrag, z.B. aus einem Gleitzeit- oder Gleitzeitkonto oder Urlaubsanspruch, der nicht gekürzt wurde und den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufenthalt von vier Wochen übersteigt, ist erst nach Umwandlung in Bargeld möglich ( 7d Abs. 1 S. 2 SGB IV).
Ergänzend zum Entgelt ist der jeweilige Arbeitgeberbeitrag zur sozialen Sicherheit gemäß § 7d Abs. 1 SGB IV zu entrichten. Eine Arbeitszeitverkürzung kann auch über ein Guthaben finanziert werden, z.B. zum Ersatz von Einkommensausfällen aufgrund einer (freiwilligen) Arbeitszeitverkürzung gemäß § 8 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Den Betrag der Vergütung aus dem Guthaben kann der Mitarbeiter im Rahmen der Angemessenheit beliebig festlegen (§ 7 Abs. 1a SGB IV).
Ein Mindestlohn von 70 bis höchstens 130% des Durchschnittslohns der letzten zwölf Monaten vor der Beurlaubung wird als sachgerecht angesehen. Wird ein Mitarbeiter während eines vollen Urlaubs krank, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf den Urlaub anrechnungsberechtigt.
Der Vorfall tritt ein, wenn ein Guthaben nicht für eine völlige oder partielle Befreiung ausgenutzt wird. Wichtigste Ereignisse sind die frühzeitige Kündigung, die Pensionierung und der Todesfall des Mitarbeiters. Die Wertgutschrift wird bei Kündigung an den Mitarbeiter ausbezahlt. Das Guthaben kann auf den nachfolgenden Arbeitgeber überwiesen werden (mit dessen Zustimmung).
Eine Überweisung an den DRV Bundes ist auch möglich, wenn das Guthaben 16.170 (2013) Euro hat. Der Transfer ist gemäß 3 Nr. 53 StG steuer- und sozialversicherungs-frei und wird nur bei nachträglicher Auszahlung fällig. Die Überweisung des Guthabens an den DRV Bundes hat gegenüber einer Zahlung Steuervorteile.
Nach § 7f Abs. 2 SGB IV kann ein Mitarbeiter das beim DRV Bundes geschaffene Guthaben auch für die vorzeitige Pensionierung außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses nutzen. Wenn das Guthaben bis zur Pensionierung nicht aufgebraucht wurde, wird das Guthaben auch an den Mitarbeiter ausbezahlt. Im Todesfall wird das Vermögen an die Nachkommen ausgeschüttet.
Eine ganz oder teilweisen vorzeitigen Zahlung ohne Befreiung kann aus steuerrechtlichen Erwägungen nur in dringenden Fällen bei Abschluß eines Guthabenvertrages beschlossen werden. Eine spätere gütliche Kündigung des Kreditvertrages ist jedoch nach dem Arbeitsrecht möglich. Das Guthaben ist im Falle eines Unfalls nach 34, 34 und 34 EWStG zu besteuern und ist insoweit zu entrichten, als es ohne Guthabenvertrag eingezahlt worden wäre (§ 23b Abs. 2 oder § 2a SGB IV - SV-Luft).
Das Guthaben muss nicht prioritär im Sinn von 96 Abs. 4 Nr. 3 SGB III aufgebraucht werden, um eine Kurzarbeitsvergütung zu bekommen. Erfolgt die Auszahlung eines Guthabens bei Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses und wird der Mitarbeiter erwerbslos, so wird die Arbeitslosenentschädigung nicht durch einen Guthabenvertrag gekürzt, da gemäß 151 Abs. 2 Nr. 2 SGB III die Zahlung der Beiträge und die Bemessung des Guthabens auf der Grundlage der Vergütung erfolgt, die ohne den Guthabenvertrag erreicht worden wäre.
Wird das Guthaben bei Kündigung an den Mitarbeiter ausbezahlt, wird es als Ertrag und Vermögensgegenstand im Sinn von 11, 12 SGB II betrachtet und bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes II mitberücksichtigt. Das Guthaben kann auf die DBB überwiesen werden, um eine Verrechnung zu vermeiden.
Sinkt aufgrund der Wertkreditvereinbarung das in der Sparphase für ein Jahr gezahlte Bruttoentgelt unter die jeweilige Jahresentgeltgrenze, entsteht eine Versicherungspflicht in der GKV, sofern der Mitarbeiter noch nicht 55 Jahre ist. In der Sparphase wird nach § 23 Abs. 1, 23b Abs. 1 SGB IV nur das tatsächliche Gehalt ausgezahlt (Ausnahme: Arbeitslosengeld, § 151 Abs. 2 Nr. 2 SGB III).
Die aus dem Guthaben gezahlte Vergütung ist dann in der Befreiungsphase unter Beachtung von Einkommensgrenzen sozialversicherungspflichtig. Während eines Urlaubs sind die Mitarbeiter trotz Urlaub sozial versichert. Gemäß Paragraf 7 e SGB IV ist ein Guthaben gegen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers zu sichern, wenn der Unternehmer zahlungsunfähig ist und das Guthaben 2.695 (2013) Euro überschreitet.
Eine Insolvenzversicherung ist dem Mitarbeiter gemäß 7e Abs. 4 SGB IV in schriftlicher Form anzuzeigen. Eventuelle Treuhandverträge (double trust through administrative trust and security trust, CTA),[1] Bürgschaften von Kreditinstituten und eine Pfandverpfändung des Vermögens durch den Auftraggeber an den Mitarbeiter. Einkünfte aus dem Guthaben werden je nach Vertrag dem Mitarbeiter oder dem Auftraggeber geschuldet.
Der Betrag der Einnahmen ist abhängig von der Investition. Gemäß 7d Abs. 3 SGB IV ist eine Beteiligung in Form von Beteiligungen oder Investmentfonds bis zu einer Größenordnung von 20 Prozent möglich. Soll das Guthaben einer Vorruhestandsbefreiung genügen, ist auch eine erhöhte Eigenkapitalquote möglich. Allerdings muss der Unternehmer zumindest die Summe der investierten Beträge einschließlich des Arbeitgeberbeitrags zur sozialen Sicherheit (Nennwertgarantie) zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Wertgutschrift gemäß 7d Abs. 3 SGB IV bürgen.
Bei der Sparphase wird die in das Wertgutschriftverfahren eingezahlte Vergütung nicht besteuert, wenn der Mitarbeiter vor dem Fälligkeitsdatum der Vergütung auf die Zahlung verzichtet hat. Nach § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) ist das eingesparte Gehalt nur dann steuerpflichtig, wenn es dem Mitarbeiter während einer Befreiung aus dem Guthaben auffällt. Für passive Unterschiedsbeträge sind in der HGB-Bilanz gemäß 249 HGB Wertberichtigungen zu bilanzieren.
Für die Verbindlichkeiten aus Guthaben nach 5 EWStG sind in der Bilanz der Gesellschaften Vorsorgen zu treffen. Die Verrechnung der Verbindlichkeiten mit den Wertgutschriften in der Bilanz ist nicht möglich. Wird 1 Prozent der Vergütung auf ein Guthaben eingezahlt, kann ein Gehaltsverlauf von 2,5 Prozent nach 40 Jahren mit einem angenommenen Zinssatz von 3 Prozent oder 4 Prozent oder 5 Prozent zur Finanzierung einer vollen Befreiung von 5,6 oder 6,9 oder 8,5 Monate mit 100 Prozent Lohnfortzahlung verwendet werden.
Das Guthaben des Mitarbeiters kann der Unternehmer mit eigenen Geldern erhöhen. Die Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses kann auch unter der Voraussetzung geschehen, dass der Mitarbeiter eine Mindestdienstzeit durchlaufen hat. Guthaben werden im Scheidungsfall nicht unter den Rentenausgleich gestellt, sondern voraussichtlich in den Gewinnausgleich einbezogen (eine gerichtliche Verfügung ist noch nicht ergangen). Eine Kreditvereinbarung mindert nicht die Erträge, die für die Ermittlung der Unterhaltsverpflichtungen relevant sind.
Im Wertkreditvertrag, in einem Betriebsvertrag oder in einem Kollektivvertrag wird regelmässig festgelegt, dass die unbeschnittene Vergütung (Schattengehalt) für zukünftige Vergütungserhöhungen entscheidend ist. Ausführungsbestimmungen der führenden Sozialversicherungsträger Rundbrief vom 30. Juni 2009. ? Mehr Zeit für alle!