Anlage

Beilage

Die Bezeichnung Pflanze steht für: Geräte zur Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Anhang A der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Berufe als zulassungspflichtige Berufe anerkannt sind. Anmerkung: Bitte verwenden Sie diesen Anhang nur bei der Einreichung Ihres ersten Antrags oder bei Änderungen zusammen mit dem Beihilfeantrag. In den folgenden Word- und PDF-Dateien sind die Anhänge für die Online-Bewerbung enthalten.

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