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Warum börsengehandelte Fonds ab 2018 so uninteressant für die Renten sind

Mehr und mehr Investoren befolgen den Hinweis von Warren Buffet, indem sie mit Hilfe von Investmentfonds, die den Indizes zu niedrigen Kosten nacheifern, statt sich auf kostspielige aktiv verwaltete Investmentfonds oder Einzelaktien zu verlassen, einsparen. Dies ist eine gute Entscheidung, aber die Reform im nächsten Jahr wird diese Entscheidung grundsätzlich stören. Vor einer genaueren Betrachtung des Problems sollte man die grundsätzliche Anziehungskraft von Rentenfonds überprüfen.

Zunächst einmal können Sie sich darauf verlassen, dass die Rendite des Marktes, minus sehr überschaubarem Verwaltungsaufwand, auch Sie als Investor erreicht. Dies ist weniger offensichtlich, als es scheint, denn die meisten Funds bieten keinen zusätzlichen Nutzen für ihre Anlegern. Andererseits bieten die Leitindizes seit Jahren gute Erträge für Investoren, die lange genug geblieben sind, und es besteht kein Anlass zu der Annahme, dass dies bald aufhört.

Als dritter und letzter Punkt für ETF-Investitionen in den Ruhestand gilt, wie leicht es ist, zu sparsam zu sein. Der Ankauf und Weiterverkauf der Investmentfonds ist über viele unterschiedliche Handelsplattformen möglich. In steuerlicher Hinsicht waren die meisten Publikumsfonds bisher leicht zu verwalten. Ab 2018 wird es nämlich einige Änderungen bei der Fondsbesteuerung geben.

Diejenigen, die schon seit Jahrzehnten für ihre Pension planen, werden ab dem kommenden Jahr einen ganzen Block an den Beinen haben. Dies gilt insbesondere für die bisher praktikablen Reinvestitionsfonds, die bisher für die Alterssicherung besonders interessant waren, da sie über den so genannten Zinseszins-Effekt die Verzinsung erhöhten, ohne sich als Investoren Sorgen machen zu müssen.

Die Besteuerung von Geldern und Rentenfonds erfolgt dann ab dem nächsten Jahr jährlich mit einer Vorab-Flatrate, die mit einem so genannten Basiszinssatz berechnet wird, der noch mit einer je nach Investitionsschwerpunkt variierenden Steuerbefreiung nachgestellt wird. Sind bereits Dividenden gezahlt und versteuert worden, wird dies mitberücksichtigt. Dennoch wird jeder Investor mit einem ETF in seinem Rentenportfolio einmal die unerfreuliche Veränderung erleben, dass er jahrzehntelang nicht ungehindert einsparen kann, sondern sogar jedes Jahr einen Pauschalbetrag im Voraus bezahlen muss.

Egal, ob Sie schon mitten drin sind, kurz vor der Pensionierung oder in Jahrzehnten, Sie sollten unseren neuen Spezialbericht durchlesen. Hinweis der Redaktion: In einer älteren Fassung des Beitrags wurde vergessen, darauf aufmerksam zu machen, dass der Vorschuss pauschal versteuert wird und nicht dem zu entrichtenden Steuerbetrag entsprich.

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