Rwi Fonds

Rwi-Fonds

Die Fondsgesellschaft: Bayern Fonds Immobilien KG. Auch die RWI-Aktien sind nicht förderfähig. Das "RWI" besteht aus zwei Kurven, dem "RWI der Höhen" (RWIH) und dem "RWI der Tiefen" (RWIL). Wir kaufen derzeit Anteile an folgenden Fonds: Die von Umweltminister Töpfer vorgeschlagenen Mittel wurden analysiert.

Der WestFonds RWI-Fonds 025

Zur Zeit sind keine aktuellen Offerten für Sie verfügbar! Nach einer kostenfreien Anmeldung können Sie die Sekundärmarktkurse in voller Länge nutzen. Die versprochene Rendite ist nicht garantiert und kann auch unterdurchschnittlich sein. Büro und Verwaltungsgebäude mit 44.994 m2 Gesamtnutzfläche in Düsseldorf mit einem originären Investmentvolumen von 106.150 TDM, Verkehrswert der Liegenschaft 101,5 Mio. Euro.

Der WestFonds RWI-Fonds 140

Zur Zeit sind keine aktuellen Offerten für Sie verfügbar! Nach einer kostenfreien Anmeldung können Sie die Sekundärmarktkurse in voller Länge nutzen. Achtung: Der Kauf dieser Beteiligung ist mit beträchtlichen Gefahren behaftet und kann zum Totalverlust des investierten Kapitals beitragen. Die versprochene Rendite ist nicht garantiert und kann auch unterdurchschnittlich sein.

Der RWI-Fonds - Was passiert als nächstes?

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll den verletzten Investoren der RWI-Fonds 130 und 135 Hoffnungen machen. Hier hat das OG Düsseldorf die Überzeugung eines Kreditinstitutes bekannt gegeben, einem Investor im RWI 135 eine Entschädigung zu zahlen und die Beteiligung des Fonds zurückziehen zu müssen. Im Jahr 2007 gab der Treuhänder Westfalen AG, Düsseldorf, einen Portfolioverkauf bei der Immobilien-Gesellschaft Objekte Halle, Essen und Magdeburg, Karlheinz Sternkopf KG, kurz RWI 135, bekannt.

Nach Jahren außergewöhnlich schlechter Performance wurden die Objekte der Firma veräußert, was darauf hindeutet, dass insbesondere bei einer Bankberatung gute Möglichkeiten für eine Entschädigung der Investoren durch nicht veröffentlichte Rückerstattungen (sog. Kickbacks) gegeben sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte kürzlich die Überzeugung einer Hausbank, deren Vermögensberater den Investor nicht über eine versteckte Erstattung von 8,25% im Zusammenhang mit der Vermittlungsleistung einer Anlage in einen Media-Fonds informiert hatte.

"Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. folgt mit dieser Verfügung dem Kick-Back-Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem offenlegungspflichtige Erstattungen bestehen, wenn ein Teil der Emissionsprämien oder Verwaltungsvergütungen, die der Konsument über die Hausbank an die suchende Kapitalgesellschaft entrichtet, in Abhängigkeit vom Umsatz zurückfließt, so dass das vom Konsument nicht beurteilbare Wagnis eines besonderen Eigeninteresses der Hausbank insbesondere an der Anlageempfehlung vorliegt (vgl. BVerfGE 2, 361 (1)).

Dieser Erstattungsentscheid des Bundesgerichtshofs kommt verletzten Investoren zu Gute, die ihrer Meinung nach vor allem durch lokale Sparkassen-Beteiligungen an einem RWI-Fonds auf Vorschlag Erfahrungen gesammelt haben, soweit sich eine solche nicht auf Erstattungen an einen Mandanten im Zusammenhang mit der Vermögensberatung beziehende Institution nach 1990 nicht für eine solche freistellen kann.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema