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Rürup Rente Förderung
Rentenförderung RürupDie Rürup-Förderung ist wie folgt aufgebaut
Beim Bezug einer Rürup-Rente können die Beträge als Sonderaufwand in der Einkommensteuererklärung beansprucht werden. Erst ab 2025 können die gesamten Maximalbeträge in Anspruch genommen werden. Gegenwärtig werden die Rentenbeiträge für die Rürup-Rente sukzessive erhöht. Das Kontingent wird jedes Jahr um 2 % erhöht, so dass es 2025 auf 100 % ansteigen wird.
Für Arbeitnehmer, die einen steuerbefreiten Dienstgeberanteil an der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen haben, wird dieser innerhalb der Höchstbeträge mitberücksichtigt. Mit der Erhöhung der Steuervergünstigungen während der Sparphase steigen auch die Steuern während der Auszahlung. Für die Basisrente gilt das selbe Verfahren wie bei der staatlichen Versorgungssystem. Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt, wobei 50% der Bezüge zu versteuern waren.
Letztlich heißt das, dass ab 2040 die Rürup-Rente und die gesetzlich vorgeschriebene Rente vollständig abzugsfähig sind. Wenn Sie also 2014 in Rente gehen, müssen Sie 70% Ihrer Rente mit Ihrem eigenen Satz abführen. Das macht die Basisrente besonders für diejenigen interessant, deren Eintritt in den Ruhestand bevorsteht. Die Rürup-Rente ist aber auch für junge Menschen lohnend, da viele Steuergelder in der Sparphase mit staatlicher Förderung eingespart werden.
Ein Abzug von 100% der gezahlten Beträge ist jedoch noch nicht möglich. Die Steuerabzugsfähigkeit der Rürup-Rente wurde seit der Lancierung im Jahr 2005 sukzessive erhöht. Der Einspareffekt wird jährlich um zwei Prozent erhöht, so dass der gesamte Einspareffekt im Jahr 2025 erzielt wird. Derzeit (2014) können Rürup-Sparer 80% ihrer Beitragszahlungen steuerlich einfordern.
Der Einspareffekt betrug im Jahr 2005 60 Prozent. Bis 2014 werden es 4.680,- sein und bis 2025 endlich 6.000,- , also der gesamte Preis. Die Steuerentlastung erfolgt während der Sparphase, die Steuerschuld erhöht sich während der Ausschüttungsphase - wie bei der Pension.
Da jedoch der persönliche Steueranteil im hohen Lebensalter in der Regel nicht besonders hoch ist, liegt die Steuerbelastung in einem vernünftigen Bereich. Im Jahr 2040 sind endlich 100 Prozent des Umsatzes erzielt. Das bedeutet, dass bei Auszahlung der Rürup-Rente der steuerpflichtige Teil nicht mehr erhöht wird. Dabei ist es von Bedeutung, dass der Vertrag so ausgestaltet ist, dass er die Auszahlung einer Lebensrente vorsieht, die sowohl auf Lebenszeit als auch auf Monatsbasis gezahlt wird.
Wird der Vertrag im Jahr 2012 abgeschlossen, wird die Rente nicht vor Erreichen des Alters von 60 Jahren ausgezahlt. Ferner ist beim Abschluß eines Rürup-Vertrags zu berücksichtigen, daß die Forderungen aus der Rürup-Rente - ebenso wie die gesetzlich festgelegten Pensionsansprüche - nicht abtretbar, ausleihbar, verkäuflich oder anrechenbar sind. Die Rürup-Rente kann zudem nicht ererbt werden.
Der Abschluss einer Hinterlassenenversicherung in Verbindung mit der Rürup-Rente ist jedoch möglich. Auch die Steuerbefreiung für Beitragszahlungen (d.h. der Abzug von Sonderausgaben) während der Sparphase ist im Gesetz verankert. Der Gesetzgeber regelt auch, dass die Leistungen aus einer Rürup-Rente in der Ausschüttungsphase nachbelastet werden. Auch für die unterschiedlichen Förderprodukte, die im Zuge einer Rürup-Rente ausgewählt werden können, bestehen gewisse rechtliche Bestimmungen, die im Einzelnen mit dem Leistungserbringer geklärt werden sollten.
"Billig-Check " heißt, dass spezielle Spesenabzüge nach alter und neuer Regelung gegenüberstellt werden. In den Jahren 2005 bis 2010 befand sich das Screening in einer Übergangsphase. Der billigere Test gilt dann ab 2020 nicht mehr. Vielmehr wird der besondere Ausgabenabzug (innerhalb der neuen Obergrenzen) wirksam. Vor allem für Selbstständige und Selbstständige ist der durch die Novelle des Renteneinkommensgesetzes ermöglichte Vorabzug von besonderem Interesse, der sich daher auch vorteilhaft auf die Rürup-Rente auswirken wird.
Andererseits reduziert sich der Pauschalabzug für Arbeitnehmer um 16% für Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Inwieweit sich der Abschluß einer Rürup-Rente auf einen einzelnen Fall auswirken wird, kann jedoch nicht flächendeckend anhand der "Günstigerprüfung" erörtert werden. Für einen optimierten Auftrag ist es unerlässlich, dass die jeweiligen Gegebenheiten eines Auftraggebers - unter Beachtung der günstigeren Prüfung - einzeln durchleuchtet werden.
Daher ist ein eigenständiger Abgleich der unterschiedlichen Träger der Rürup-Rente sehr hilfreich. So können zum Beispiel diejenigen, die ein vergleichsweise gutes Gehalt erhalten, ihre Rürup-Rente dank des günstigeren Schecks steuerlich begünstigen.