Mit Indexfonds können Anleger ihr Geld mit breiter Streuung in Aktien anlegen. Das Prinzip ist ganz …
Optionen auf Aktien
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Ein Optionsrecht räumt dem Erwerber das Recht ein, eine gewisse Anzahl eines Basiswerts zu einem vorher festgesetzten Kurs zu einem vorher festgesetzten Zeitpunkt zu erwerben (Call) oder zu veräußern (Put). Aktien, börsengehandelte Fonds, Indizes oder sogar Terminkontrakte sind gängige Basiswerte für private Anleger. Die Optionen werden auch als bedingtes Termingeschäft oder bedingtes Termingeschäft bezeichnet, da sich der Erwerber durch Bezahlung einer Prämie zu Beginn des Geschäftes ein nachträgliches Optionsrecht einräumt.
Sie können Optionen nicht nur erwerben, sondern auch veräußern, d.h. Sie erhalten für das Eingehen einer Kauf-/Verkaufsverpflichtung Gelder. Die Verkäuferin (Stillhalterin) einer Kaufoption ist nach Eingang der Optionsprämie dazu angehalten, die zugrunde liegenden Objekte zum vertraglich festgelegten Ausübungspreis des Call zu beliefern bzw. den Ausübungspreis des Put zu akzeptieren (physische Lieferung) oder die Differenzbeträge zum marktgerechten Preis zu verrechnen (Barausgleich).
Der Abrechnungsmodus wird durch die Optionskonditionen bestimmt; er ist keine Option. Bei Optionen auf einer abstrakten Grundlage, wie z.B. Indices, ist der Barausgleich immer derselbe. Options-Kontrakte werden der Öffentlichkeit zum Handeln an einer Futures-Börse zur Verfügung gestellt und sind für eine vereinfachte Abwicklung der Geschäfte vereinheitlicht. Für Aktien und börsengehandelte Fonds beziehen sich Optionen in der Regel auf 100 Aktien des Basiswertes[1 Vertrag = 100 Optionen = 100 Aktien], in seltenen Fällen auf 10 oder 1000. In Einzelfällen sind einzelne Bezugsquoten möglich, die in der Regel zu einem Aktiensplit, einer Kapitalaufstockung oder der Zahlung einer höheren Spezialdividende während der Laufzeit führen.
Es werden folgende Arten von Optionen (Plain Vanilla) unterschieden: Über die Optionsausübung kann der Erwerber von europäischen Optionen erst bei Fälligkeit des Optionsgeschäfts bestimmen. US-Optionen ermöglichen es dem Erwerber, sein Wahlrecht während der ganzen Dauer der Option ausüben zu können, d.h. eine frühzeitige Auslieferung des Basiswerts zu verlangen. Jedoch sind die geographischen Angaben falsch, da die Optionstypen in keiner Weise spezifischen Handelszentren zugewiesen sind.
Optionen des Amerikatyps werden in Europa und Amerika hauptsächlich in Einzeltiteln und in Japan in europäischen Optionen getauscht. Eine amerikanische Variante weit vor Fälligkeit auszuüben ist in der Regel ungewöhnlich, da der Erwerber den verbliebenen Fair Value der Variante (siehe unten) unmittelbar einbüßt.
Für die frühzeitige Gewinnerzielung aus dem Optionsgeschäft können sowohl Erwerber als auch Optionsberechtigte ihre eigene Aktie über die Futures-Börse weiterverkaufen. Nach Abschluss von Optionskontrakten können diese wie Aktien zu jedem Zeitpunkt zum entsprechenden Börsenkurs weiterverkauft werden. Im Einzelfall entscheidet sich der Optionsberechtigte jedoch für eine frühzeitige Auslieferung, wenn der daraus resultierende Nutzen den Wegfall des verbliebenen Zeitwertes ausgleicht.
Bei beiden Optionen kann es zu volatilen Kursschwankungen kommen. Einige Optionsberechtigte verzichten aufgrund des für den Kauf des Basiswerts erforderlichen Kapitals auf die Auslieferung und ziehen es vor, die Optionen kurz vor Ablauf zu veräußern. Der Kauf oder der Kauf einer Kaufoption deckt in der Regel alle anfallenden Kosten. Bei der Ausübung einer solchen Möglichkeit entstehen bei der Überführung des Basiswerts in der Regel keine Mehrkosten.
Bei einem Optionskontrakt ist das Wagnis für Kauf und Verkauf sehr verschieden. Mit der Zahlung der Optionspreisprämie ist sich der Erwerber des gesamten Risikos seines Tuns von vornherein bewusst. Fällt der Preis des Basiswerts entgegen seiner Prognose, ist das Bezugsrecht am Verfalltag im schlimmsten Fall wertlos und die bezahlte PrÃ?mie geht verloren.
Die Gefahr eines Options-Käufers besteht ohne Ausnahme im Wegfall der Prämie, die jedoch immer dem Optionsverkäufer als Ausgleich für das eingegangenen Wagnis obliegt. Allerdings sind laut wissenschaftlicher Forschung etwa 70 - 80% aller Optionen nutzlos, so dass sich die Kunden auf der Suche nach dem großen Sieg wie Lotteriespieler verhalten.
Bei den Verkäufern eines Put kann nur ein maximaler Verlust im Voraus ermittelt werden, der entsteht, wenn der Basiswert am Verfalltag der Optionen völlig wertlos ist und im Wesentlichen dem Vertragswert entspr. ist. Angenommen, es wird ein europäischer Put-Optionskontrakt mit dem Recht zum Verkauf eines Pakets von 100 Aktien zum Basiskurs von 100 in exakt 100 Tagen abgeschlossen.
Hierfür wird eine Prämie von 555 EUR bezahlt. Der Auftragswert beträgt 100 Aktien x 100 EUR = 100.000 EUR. Erst wenn der Kurswert des Basiswerts unter 100 EUR sinkt, wird der Erwerber des Put sein Wahlrecht - Veräußerung zu 100 EUR - ausübt.
Bei einer höheren Notierung am Verfalltag ist es für den Erwerber zwecklos, die Optionen auszuüben, da ein erhöhter Kurs unmittelbar an der Börse erzielbar ist. Die Stillhalterin muss damit rechnen, die Aktien zum festgelegten Erwerbspreis von EUR 10000 zu kaufen, wenn die Aktien am Verfalltag zu wesentlich besseren Preisen verkauft werden.
Fällt der Aktienkurs auf 90 EUR (9.000 EUR Gesamtwert), geht das Paket dennoch zu den vertraglich vereinbarten Werten von EUR 10000 - 1000 über den aktuellen Zeitwert. Allerdings beträgt der Ausfall des Verkäufers "nur" 445 EUR, da die bereits vereinnahmte Prämie von 555 EUR noch vom Wechselkursverlust in Höhe von 1000 EUR abzugsfähig ist.
Wenn das Underlying mittlerweile nicht mehr werthaltig ist, hat der Optionskäufer am Verfalltag zusätzlich Anspruch auf einen Preis von EUR 10000 - der theoretisch maximale Verlust des Optionsverkäufers beträgt EUR 9.445. Natürlich ist die Eintrittswahrscheinlichkeit hoher Kursverluste bei Optionen viel größer als bei Indices, Devisen oder Commodities, die kaum auf einen Nullwert sinken können.
Umso schwerer ist die Lage beim Telefonieren. Der Erwerber eines Call hat nach Ablauf der Laufzeit der Optionen Anspruch auf 100 Aktien zu einem Ausübungspreis von je 100 ? - ähnlich dem obigen Beispiel. Selbstverständlich wird er seine Optionen nur wahrnehmen, wenn die Aktien am Verfalltag zu mehr als 100 Euro notiert werden, d.h. der Bezugspreis über das Bezugsrecht ist moderat.
Besitzt der Schreiber diese 100 Aktien bereits, werden sie nach Ablauf des Verfalldatums gegen Bezahlung von EUR 100.000 aus dem Wertpapierdepot ausbucht. Obwohl sich der Veräußerer über den Verlust des Kursgewinns stört, bleibt ihm die Prämie von 690 EUR (Calls sind grundsätzlich teuerer als bei vergleichbaren Puts) und hat keine weiteren Benachteiligungen aus der zum Teil erfolglosen Transaktion.
Wenn der Call-Verkäufer die Möglichkeit "nackt", d.h. ohne korrespondierende Kontrahentenposition im Wertschriftendepot, veräußert hat, kauft der Makler für den Depotinhaber 100 Aktien zum Tageskurs, um seine Lieferpflicht gegenüber der Kontrahentin zu erfüllen und diese weiterzugeben. Erhöht sich der Anteil auf 110, beträgt der Schaden des Schreibers ca. 1.000 - 2.000 - 690 = 310 ?.
Bei einer Verdoppelung der Aktien - also 200 EUR - beträgt die unbesicherte Transaktion 20.000 EUR Kurswert - aus " Sale " also 100.000 EUR - Prämie = 9.310 EUR in bar! Die Verdoppelung des Aktienkurses ist mit dem Put-Verkäufer bei plötzlicher Wertminderung (Insolvenz) des Basiswertes zu vergleichen, wenn auch kaum vorhanden.
Der größte Teil des Handelsvolumens für Optionen erfolgt in der Regel am Geldmarkt mit Streiks in der Preisspanne um den derzeitigen Anteil. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Anbieter mit wenigen Optionen abschließen, wird ATM - neben dem Geld-/Brief-Spread - in der Regel einen Partner zu einer angemessenen Prämie vorfinden. Wenn sich der Kurs des Basiswerts während der Vertragslaufzeit signifikant ändert und die Entscheidung getroffen wird, die Transaktion frühzeitig zu kündigen, kann das Projekt an der mangelnden Liquidität der Optionen ausfallen.
Zum einen können so erwirtschaftete Erträge nicht frühzeitig erzielt werden und können bis zum Verfalltag der Optionen möglicherweise wieder ganz ausfallen. Noch wichtiger ist jedoch, dass eine Limitierung der kumulierten Verluste durch frühzeitigen Vertragsverkauf zu einem angemessenen Kurs einfach nicht möglich ist oder ein Strategiewechsel durch die Verknüpfung mit anderen Optionen - noch höherer oder niedrigerer Ausübungspreis - erheblich erschwert wird.
Vor jedem Geschäftsabschluss sollten Sie sich detailliert über die Liquiditätslage der Handelskette erkundigen und bei geringen Handelsvolumina die Strategie der Option von vornherein so gestalten, dass der Ausfall limitiert ist. Um am Optionenhandel teilnehmen zu können, ist der Zugriff auf eine Futures-Börse wie die EUREX obligatorisch. Allerdings verzichten viele Kreditinstitute auf den Einsatz von (realen) Optionen für Privatpersonen oder erheben so viel Geld, dass der Einsatz von Optionen nicht attraktiv ist.
Um den Makler nicht durch seine Kundschaft in den Konkurs zu treiben, wird beim Optionsverkauf die Zahlungsfähigkeit des künftigen Stilllegers dadurch gesichert, dass eine feste Kaution - die Marge - im Wertpapierdepot festgelegt und für künftige Verbindlichkeiten vorgehalten wird. Eine Marginverpflichtung für erworbene Optionen, so genannte Long-Positionen, gibt es nicht. Es gibt keinen Grund, ein über die bereits gezahlte Prämie hinausgehendes Kundenrisiko zu fürchten.
Das zu speichernde Wertpapier wird für den Optionsinhaber nach Bedingung und Art der Optionen am Beispiel der US-SEC / CBOE / OCC-Vorschriften errechnet. Damit ist die Marge zum einen von der geschichtlichen Schwankung (Kursschwankung) des Basiswerts und zum anderen vom kumulierten Ausfall der Optionen abhängig, der letztlich auf dem im ansteigenden Ausübungspreis verankerten Gap zum Ausübungspreis beruht.
Ist die Optionsgeschäfte durch andere Komponenten des Wertpapierdepots im Verlustfall beschränkt, z.B. Aktien wie bei einem gedeckten Call oder weitere Optionen im Renditeaufschlag, kann der Makler auch eine niedrigere Marge auf Basis des voraussichtlichen maximalen Verlusts anstelle des Gesamtkontraktwertes vorgeben. Wenn sich zwei Geschäftspartner an der Terminbörse begegnen, erhält die Clearing-Stelle den Auftrag nach Geschäftsabschluss und nimmt die geschätzte Sicherheit (Initial Margin) auf der Verkäuferseite vom Depot des Maklers ab, der sie selbst auf dem Kundenkonto des Käufers am darauffolgenden Börsentag vorbestellt hat.
Wendet sich die Position der Option gegen den Käufer/Schreiber, erhöht die Clearing-Stelle und anschließend der Depotbank-Broker nach einem definierten Reglement nach und nach die erforderliche Kaution, um den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu sichern (Wartungsmarge). Die forcierte Verrechnung bestehender Short-Positionen und der Vertrieb von Wertpapieren führen jedoch zu einer schnelleren Reduzierung der Margenanforderungen.
Dies bedeutet: Wenn das dem Depothalter gewährte "Kreditlimit" nicht mehr ausreicht, muss der Makler nach eigenem Ermessen Vermögenswerte (Aktien etc.) aus dem Portfolio des Auftraggebers veräußern. Zusätzlich zum regulierten Handeln an Futures-Börsen gibt es einen ungeregelten OTC-Markt für die institutionellen Anlegern.
Wenn Sie Optionen handeln, sollten Sie sich bewusst sein, dass Optionen und nicht die zugrunde liegenden Objekte getauscht werden! Welcher praktische Kurs beim Kauf oder Verkauf von Optionen über die Börse erzielt werden kann, hängt zunächst von der Angebots- und Nachfragesituation der Optionen ab. Ungeachtet der Art der Optionen sollte die zu bezahlende Prämie in der Regel den angenommenen Betrag der unilateralen Optionen des Erwerbers bei Fälligkeit ausgleichen.
Das, was in der Zeit zwischen dem Abschluss und dem Verfalltag des Kontraktes geschieht oder geschehen könnte, wird im Rahmen des Classic Optionsmodells in der Regel nicht einkalkuliert. Die aktuellen Kurse des Basiswerts bestimmen den Optionswert nur teilweise. Dabei werden die am Kapitalmarkt abgerufenen Optionszuschläge nicht aus abstrakten Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt, sondern die den Optionen zugeordnete Ungewissheit über die zukünftige Wertentwicklung wird aus den am Kapitalmarkt notierten Kursen errechnet.
Die ( "fairen") Preise einer Aktie bestehen immer aus 2 Komponenten: Der Substanzwert und der beizulegende Zeitraum. Ein Optionsrecht bildet einen intrinsischen Gegenwert, wenn der Kurs des Basiswerts über dem Ausübungspreis des Call oder unter dem Ausübungspreis des Put liegt. Die Werthaltigkeit einer Aktie ist ausschließlich von der Abweichung zwischen dem bei Fälligkeit festgelegten Ausübungspreis des Optionskontraktes und dem beizulegenden zeitlichen Kurs des Basiswerts abhängig.
Die Beschaffenheit des Substanzwertes lässt sich durch Geldwert darstellen. In the money (in the money, ITM) ist eine Möglichkeit, die einen intrinsischen Gegenwert hat. Out of the money (OTM) ist eine Variante, die keinen intrinsischen Gegenwert hat. Ein Optionsrecht besteht am Geldmarkt (ATM), wenn der Kurs des Basiswerts gleich oder fast gleich dem Basispreis ist.
Die Werthaltigkeit einer Geldautomatenoption ist in der Regel gleich Null. Allein der Substanzwert beschreibt den Kurs einer Aktie bei Fälligkeit oder bei frühzeitiger Ausübbarkeit. Für die Bestimmung des Preises eines Kontrakts während der Vertragslaufzeit muss jedoch auch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines günstigen intrinsischen Wertes bei Fälligkeit - der Fair Value - mittels Optionspreismodelle (OPM) ermittelt werden.
Optionen, die aus dem Preis heraus sind (d.h. Eigenwert = 0), sind nur ihren zeitlichen Nutzen haben. Allerdings wird dies nicht 0 sein, dann gibt es immer die Gefahr, dass sich der Underlying bis zum Ende der Periode so ändert, dass der Substanzwert wieder eintritt. 1973 publizierten die beiden Amerikaner, die sich mit der genauen Ermittlung des "wahren" Werts einer Aktie beschäftigten, eine Methode.
Die auf einer normalen Verteilung der Aktienrendite beruhende Berechnungsformel ermöglicht trotz gerechtfertigter und weit von der Praxis entfernter Annahmen des Black-Scholes-Modells erstmals eine wissenschaftliche Fundierung der Optionsbewertung und wird bis heute als Standardverfahren angesehen. Nach Black-Scholes wird der Kurs einer Aktie durch folgende Einflüsse beeinflusst: 1: Gegenüber dem unmittelbaren Erwerber des Basiswerts hat der Erwerber einer Kaufoption einen Vorsprung, da trotz unmittelbarer Beteiligung an Kurssteigerungen zunächst nur ein kleiner Baranteil in Reserve gehalten werden muss.
Bis zur Optionsausübung steht dem Abrufkäufer der festgelegte (zukünftige) Anschaffungspreis aus Basispreis x Vertragsgröße zur Investition zur freien Verwendung zur Verfügung. 4. Gegenüber dem unmittelbaren Veräußerer des Basiswerts ist der Erwerber einer Verkaufsoption benachteiligt, da der festgelegte Verkaufspreis erst bei Optionsausübung - d.h. in der Regel am Ende der Laufzeit - zur Reinvestition zur Verfügung steht.
Beim Optionspreismodell wird diese Ungleichung der Kauf- und Verkaufspreise bei der Bewertung der Optionen durch Abzinsung der Cashflows auf ein bestimmtes Zinssatzniveau mitberücksichtigt. Nur bei einem unterstellten Zins von 0% sind Kauf und Verkauf des selben Basiskurses auf das Kapital (=innerer Betrag 0) gleich hoch, da keine Zinserträge erzielt werden können, wenn der Kaufpreis erst in der Zwischenzeit investiert wird.
Der risikofreie Referenzzins und die längere Laufzeiten der Optionen erhöhen die Unterschiede zwischen Fair-Call und Put-Optionsprämien des selben Ausübungspreises und der selben Geldaufnahme. Die Ungewissheit über den Endwert der Optionen bei Fälligkeit ist umso grösser, je grösser die Schwankung eines Basiswerts während der Vertragslaufzeit ist.
Infolgedessen steigt der Optionspreis mit steigender Schwankungsbreite, der Fair Value einer Aktie ist stark von der durch die Marktteilnehmer zu erwartenden Schwankungsbreite des Basiswerts abhängt. Für spekulative Zwecke sollten Sie eigentlich nur Optionen tauschen, wenn Sie eine Einschätzung über die Volatilitätsentwicklung (Vega) haben! Die Absolutzeit ist beim Strike (ATM) am größten und nimmt zu den Flanken hin ab (OTM, ITM).
Die relativen Rückgänge des Fair Value - im Verhältnis zum Optionswert - von Optionen im Geldmarkt sind um ein Mehrfaches höher als bei Optionen im oder auf das Geldmarkt. Der Einfluss geringfügiger Veränderungen der Einflussparameter auf den Preis der Optionen kann durch die sogenannten "Griechen" wiedergegeben werden.
Für einen gelungenen Handel mit Optionen ist es nicht erforderlich, die wechselseitigen Beeinflussungen aller Sensitivitätsindizes so zu steuern, als ob Sie schlafen würden. Allerdings ist ein grundlegendes Verständnis der vier Sensitivitätsindikatoren sehr nützlich, um im Vorfeld zu wissen, wie eine Variante auf Veränderungen der Marktbedingungen reagieren wird. Deltas sind die Auswirkungen einer Kursänderung des Basiswerts auf den Wert der Optionen.
Eine wichtige Tatsache ist, dass die auf dem Geldmarkt notierten Optionen ein Deltamodell von 0,5 haben. Die Grundpreisänderung von 1 wird daher nur von der entsprechenden ATM-Option mit einer Preisveränderung von 50 Cents durchgeführt. In der Geldmenge steigt das Deltadreieck, OTM sinkt. Der Theta gibt das Verhältnis zwischen dem Ausübungspreis und der verbleibenden Laufzeit an (Fair Value Verfall).
Das macht es zum größten Gegner des Käufers und zugleich zum besten Begleiter des Autors. Das Verhältnis zwischen Zinsänderungen und Optionen wird von der Gesellschaft gemessen. Obwohl sich die Preise von Optionen zu verschiedenen Zinssätzen verändern, da die Zinsen angesichts der oft kurzfristigen Laufzeiten der Optionen oft ein nahezu gleichbleibender Wert sind, sind sie in der Regel von geringerer Aussagekraft.
Die Kappa (Vega) reflektiert den Einfluss der veränderten Schwankungen auf den Zeitwert. Als weitere Ansatzpunkte für eine faire Preisgestaltung von Optionen dienen das Binomialmodell Cox-Ross-Rubinstein oder die Schätzung von Kursschwankungen über Bruchstücke nach Mandelbrot. Erworbene Optionen bieten dem Call-Käufer die Chance, den Basiswert zunächst mit weniger Kapitalaufwand als das Eigentum am Basiswert selbst zu übernehmen und eine bestehende Stellung gegen gewünschte Kursrückgänge für den Put-Käufer absichern.
Durch den Erwerb eines Calls ist es möglich, an Preiserhöhungen teilzuhaben, während der Schaden auf die bezahlte Prämie begrenzt ist, wenn die Preise unter den Ausübungspreis fallen. Durch die zu bezahlende Prämie wird der Ertrag reduziert, so dass die Anlagestrategie nur bei starken Preissteigerungen entsprechende Erlöse erbringt. Bei Seitwärtsbewegungen mit kleinen Preisschwankungen erzeugt die Unternehmensstrategie ständige Kursverluste durch verloren gegangene Prämie.
Durch den Erwerb von Put-Optionen wird eine Sicherung gegen fallende Preise des im Portfolio befindlichen Basiswertes erlangt. Fällt der Kurs des Basiswerts, erhöht sich der Kurs der Verkaufsoption bei Fälligkeit dementsprechend. Die Höchstverluste bei Optionsausübung sind auf die bezahlte Prämie begrenzt. Das Absichern von Depots über Optionen ist kostenintensiv und im Falle einer Ewigkeit mehr als der mögl.
Ausgehend von einer Optionslaufzeit von einem Jahr und einer durchschnittlichen Schwankungsbreite von 20% ist mit einem Ausübungspreis von ca. 7% des Portfoliowertes - etwa der zu erwartenden jährlichen Verzinsung eines weit diversifizierten Aktienportfolios - zu rechnen. Durch Optionsverkäufe und den Erhalt von Prämien können Zusatzerträge generiert oder der potenzielle Einstiegspreis in Eigenkapitalpositionen reduziert werden.
Die Aktien im Wertschriftendepot werden regelmässig abgerufen (verkauft); neben allfälligen Ausschüttungen hat der Aktionär vollen Anspruch auf die Optionszuschläge. Als Gegenleistung für die Prämie hat der Erwerber der Optionen Anspruch auf einen Kursgewinn über dem Basispreis. Liegt der Kurs des Basiswerts am Bewertungsstichtag über dem zu bezahlenden Strike, übt der Optionsankäufer sein Recht auf Aktienlieferung mit Wertpapier aus oder eine Präsenzlieferung wird von der Clearing-Stelle veranlasst.
Stellen Sie sich vor, dass es einen bestimmten Bestand gibt, den Sie absolut haben wollen. Der Kurs ist jedoch über der erwünschten Grenze. Häufig kommen die Aktien jedoch nicht an die gewünschte Grenze zurück und der Interessierte erhält nichts. Wenig beachtet wurde die Idee, einen Putt mit einem Ausübungspreis im Rahmen des angestrebten Einstiegspreises in die Aktien zu erstplatzieren.
Bleibt der Aktienpreis über dem angestrebten Kaufpreis, geht der Interessierte auch ohne Aktien nach Hause, kann aber die erhaltene Prämie einbehalten und den nächstfolgenden Verkauf aufschreiben. Unterschreitet der Preis den Ausübungspreis, reduziert sich der ausgewählte Erwerbspreis um die Prämie, die in jedem Falle einbehalten werden kann.
Im Gegensatz zu einem nackten Verkauf von Optionen (Short-Put-Spekulation) hat der Investor genügend Kapital auf seinem Depot, um die Aktien am Verfalltag kaufen zu können. Die unmittelbare Nutzung von Optionen und Optionskonzepten bringt eine Reihe von Vorteilen gegenüber einer Direktanlage in den Basiswert: Eine Variante ergibt sich an der Futures-Börse durch eine gemeinschaftliche Absichtserklärung eines Erwerbers und eines Veräußerers über ein Termingeschäft unter den einheitlichen Konditionen der Futures-Börse.
Warrants ( "OS") sind von einer an einer Börse handelbaren Optionsscheinbank unter Notierung ihrer WKN/ISIN. Bei Warrants tritt die Hausbank als Emittentin an die Stelle des Clearinghauses mit weitestgehend ausgeschlossenem Gegenparteirisiko. Betriebssysteme können nicht veräußert werden (leer), sondern nur zum notierten Kurs an den Aussteller zurückgegeben werden - alle Short-Strategien können nicht umgesetzt werden.
Anders als die weitgehende Gleichberechtigung der Geschäftspartner im Handel mit Optionen an einer "neutralen" Derivatebörse ist der Issuer der einzige (umsatzstärkste) Partner mit OSS mit Preismacht. Kein Wunder, wenn das Betriebssystem oft zu höheren Preisen notiert wird als Optionen mit gleichen Basispreisen und Konditionen - die aufgrund der eigenen Preisgestaltung abgerufenen höheren Optionsprämie werden in der Regel von der damaligen lukrativen Shortseite übernommen!
Im Falle von Warrants wird das Recht zur Optionsausübung bei Fälligkeit in der Regel nur in bar beglichen (Barausgleich); eine Auslieferung des Basiswertes ist in der Regel nicht vorgesehen. 3. Ein wesentlicher Vorteil von OS ist, dass es auch ein niedrigeres Zeichnungsverhältnis als 1:100 (Kontrakt:Basiswert) für Aktien bietet. Bei den Index-Optionen beträgt ein Vertrag auf den Dax mit 5 pro Zähler bei 10000 Zählerpunkten einen Betrag von 10000 EUR.