Krankenversicherungspflicht

obligatorische Krankenversicherung

Sie finden hier Informationen über die obligatorische Krankenversicherung und die Folgen für Personen ohne Versicherungsschutz. Der Krankenkasse kann frei gewählt werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist jeder Bürger gesetzlich zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Hier finden Sie wichtige Informationen zur obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz. Welche Bedeutung hat die obligatorische Krankenversicherung für Soldaten?

? Obligatorische Krankenversicherung: Aktuelles Reglement 2018

Die Krankenversicherung ist seit dem 01.01.2009 für alle Menschen in Deutschland obligatorisch. Bisher war die Versicherungsverpflichtung auf einzelne Personenkreise und die gesetzliche Krankenkasse beschränkt. Zudem wurde der so genannte PFV-Grundtarif eingeführt, der sich im Wesentlichen an den Vorteilen und Grundsätzen der GKV ausrichtet. Von der Krankenversicherungspflicht ist zu differenzieren - so können Arbeitnehmer und Arbeitnehmer vom Gesetz in das Privatsystem wechseln.

Der Krankenversicherungszwang besteht seit folgender Zeit: Nicht versicherte Menschen sind von der Verpflichtung zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung in Deutschland bedroht, auch im Jahr 2015 Rückwirkungsansprüche in einer Privatkrankenkasse zu haben. Nicht versicherte Menschen, die einer Privatkrankenkasse zugeordnet werden sollen, müssen nachträglich mit den nachfolgenden Leistungen rechnen: Die Krankenversicherungspflicht für Nichtversicherte nach dem 1. April 2007 bedeutet im Kassenbereich, dass die Fonds die in der Regel nachträglich fälligen Beitragszahlungen ab dem Moment der Nichtversicherung einziehen.

In der privaten Krankenversicherung ist die Regulierung daher relativ mild, da sie erst seit dem 01.02.2009 gilt. Prinzipiell unterliegt in Deutschland jeder Mensch einer allgemeinen Krankenversicherungspflicht, ungeachtet seines Berufes oder seiner Personengruppe: Basis der Verordnung über die obligatorische Krankenversicherung ist die Einordnung in die jeweilige Krankenversicherung. Bei nicht versicherten Menschen basiert diese Aufteilung auf der zuletzt erfolgten Mitgliedschaft in einer der beiden Krankenkassen.

Die Betroffenen sind zum Beispiel zum Abschluss einer Privatversicherung gezwungen, wenn sie letzte Mitglieder der Privatrente waren. Wenn Sie noch nie zuvor Krankenversicherter waren, sind Sie in dem Versicherungssystem mitversichert, dem Sie aufgrund Ihres Berufes angehören (einschließlich Pensionäre und Studenten). Gemäß der Krankenversicherungspflicht für Selbstständige, freie Mitarbeiter und Angestellte werden diese Berufsgruppen z. B. der Privatkrankenversicherung zugerechnet.

Gibt es zwei Aktivitäten, z.B. Teilzeitbeschäftigte, die ebenfalls selbständig sind, bestimmt die Vollzeitbeschäftigung die Krankenversicherungspflicht (SGB V § 5 Abs. 5). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland immer weniger Menschen ohne Krankenkasse. Waren 2007 noch rund 1 67.000 Menschen nicht krankenversichert, waren es 2012 gerade einmal 137.000.

In den letzten, im September 2016 publizierten Daten sind rund 60.000 Menschen ohne Krankenkasse in Deutschland, davon zwei Dritteln überwiegend männlich. Hauptgrund für die rückläufigen Werte ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die seit 2007 stufenweise Einfuehrung der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland.

Versicherte, die in einem höheren Preis versicherungspflichtig sein wollen, unterziehen sich dagegen zunächst dem Gesundheitscheck und bezahlen dann die Prämien nach Lebensalter, Gesundheitszustand und den angestrebten Leistungen. Nach § 8 SGB V können Sie von der Pflicht zur Versicherung befreit werden und somit weiterhin in privater Hand sein.

Das Gesuch wird bei der Kasse eingereicht, ist aber nur in Ausnahmefällen zulässig: Auch nach der Eltern-, Pflege- oder Betreuungszeit für die Nebentätigkeit, die nicht zur Vollzeitversicherung führt. Das Gesuch muss innerhalb von drei Monate (nach Beginn der Pflichtversicherung) bei der gesetzlichen Versicherung eingereicht werden. Achtung: Die Freistellung kann nur erteilt werden, wenn die betreffende Personen eine andere geltende Versicherung haben.

Gemäß der Verordnung über die obligatorische Krankenversicherung im Jahr 2015 müssen die Bezieher von Arbeitslosenunterstützung II ebenfalls privat versichert sein, sofern sie vor ihrem Einzug privat versichert waren. Das kann z.B. für Selbstständige gelten, deren Firma einen Insolvenzantrag stellen muss. Inzwischen hat das BAG jedoch die Leistungserbringer zur vollen Verantwortung gezogen (vgl. B 4 AS 108/10 R), um die gesetzliche Krankenversicherung zu garantieren.

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