Betriebliche Altersvorsorge Steuerpflichtig

Pensionskasse Steuerpflichtig

Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile der fünf Durchführungswege der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung dargestellt. Die Steuerbefreiung in der Sparphase ist nur eine Seite der Medaille. Die Steuersätze werden besteuert und durch Krankenkassenbeiträge gedeckt. Die Steuerpflichtigen, die nicht über ihre Rentenbeiträge verfügen können, werden zu einem späteren Zeitpunkt als Einkommen behandelt, d.h.

sind steuerpflichtig.

Steuerliche Vorteile aus einer Betriebsrente

Erstens: Bild 1 verdeutlicht den Eingabedialog für die betriebliche Altersversorgung. Bild 2 stellt den Auswahldialog mit entsprechender Hilfe dar. Die beiden Ergebnisse bekomme ich auch mit anderen Begriffen - z.B. betriebliche Altersversorgung. Wenn ich die Zahlung hier als Rentenzahlung (neue Rente) eintrage, wird der Beitrag im Formular auf S. 1, Linie 5, Anhang R (Abbildung 4, grün markiert) angefügt.

Zu der zweiten Frage: Nach dem Brief des Versicherungsunternehmens muss ich jedoch einen Beitrag auf S. 2, Linie 31 des Anhangs R und einen zweiten Beitrag auf S. 2, Linie 44 des Anhangs R eingeben. Zu diesem Zweck habe ich das Steuervordruck über unter Menüband unter "Formular" oben angezeigt. Wenn ich nun dort in Linie 31 anklicke (Abbildung 3), wird an die Position für die Aufnahme von Renteneinkünften gesprungen (Abbildung 5).

Wenn ich es dort eintrage, erscheint das Beträge wieder in der Form auf S. 1, Linie 5 (Abbildung 4, grün markiert).

Betriebsrente + Steuern

Betriebsrentenvorsorge (bAV) hat den Vorzug, dass sie aus steuerlichen Gründen subventioniert wird: Angestellte und Unternehmer können beträchtliche Einsparungen ("Steuern + Sozialversicherung") erzielen! Anmerkung: Auch für die geschäftsführenden Partner einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder mithelfende Ehepartner sind Rentenkonzepte durch Gehaltsumwandlung möglich. Videofilm zur beruflichen Vorsorge: 3 Was heißt das? Das so genannte "Betriebsrentenstärkungsgesetz" wurde vom Bund verabschiedet.

Das vor allem am 1. Januar 2018 in Kraft tretende Recht soll unter anderem die betriebliche Altersvorsorge in kleinen Betrieben fördern. Sozialpartner-Modell: In Zukunft können sich Gewerkschaft und Unternehmer auf eine betriebliche Altersversorgung einigen, ohne dass der Unternehmer sekundär haftet. Das bedeutet, dass der Dienstgeber nur für die so genannte Zielpension, die den geleisteten Zahlungen und nicht für deren Rückzahlung verantwortlich ist.

Nichttarifäre Unternehmer und Arbeitnehmer können sich darauf einigen, dass die entsprechenden Tarifvereinbarungen auch für sie Gültigkeit haben. Der Zielvorsorgeplan kann in den äußeren Umsetzungskanälen Rentenkasse, Rentenfonds und Direktversicherungen umgesetzt werden. Als Gegenleistung muss der Dienstgeber im Falle der Gehaltsumwandlung wenigstens 15% der Gehaltsumwandlung als Zuschuss an die Vorsorgeeinrichtung auszahlen, sofern durch die Gehaltsumwandlung Sozialabgaben eingespart werden.

Zusätzlich kann im Kollektivvertrag ein Sicherheitsbeitrag, ein vom Dienstgeber zu finanzierender zusätzlicher Beitrag, festgelegt werden. Selbst außerhalb des Sozialpartner-Modells muss der Dienstgeber zukünftig einen Beitrag von 15% für aufgeschobene Vergütungszusagen in den Umsetzungskanälen von Pensionskassen, Pensionskassen und Direktversicherungen zahlen, sofern er durch die Umstellung Sozialabgaben erspart. Teilnahme von Geringverdienenden an der beruflichen Vorsorge: Ab dem 1. Januar 2018 erhält der Unternehmer einen Direktsteuerzuschuss von 30 Prozent (maximal 144 Euro) pro Jahr, wenn er Geringverdienenden eine betriebliche Altersversorgung anbietet (derzeit bis zu 2.200 Euro Bruttolohn pro Monat).

Sie müssen pro Jahr zwischen 240 und 480 an eine Rentenkasse, einen Rentenfonds oder eine Erstversicherung abführen. Maximalbetrag für Entgeltumwandlung: Für Beitragszahlungen an eine Rentenkasse, eine Rentenkasse und eine direkte Versicherung gelten zurzeit steuerfreie Höchstbeträge von 4% der Beitragsbemessungsgrundlage für die gesetzliche Rentenversicherung Deutschland.

Dagegen wird der zusätzlich geltende Freibetrag von maximal 1.800 für sogenannte neue Zusagen (Pensionszusagen ab 2005) aufgehoben. Dies betrifft die Grundversorgung im hohen Lebensalter und bei Erwerbsminderungen sowie die ergänzende Unterstützung für das Leben in der Betreuung von Kriegsopfern. Erstens: Welche Aufgaben hat der Unternehmer? Inwieweit ist die betriebliche Altersvorsorge wirksam?

1.3 Wie funktionieren die Entgeltumwandlungen? Bei vielen Mitarbeitern wird die gesetzlich vorgeschriebene Altersrente nicht mehr ausreichend sein, um einen optimalen Schutz im hohen Lebensalter zu gewährleisten. Daher erhebt sich jetzt schon beim Berufseinstieg die Frage, welche weiteren Optionen es für die Altersvorsorge gibt. Zur Kompensation der daraus resultierenden Vorsorgelücke wurde die Riester-Rente geschaffen, die durch die Auszahlung von Zuschüssen oder die Vergabe von Steuervergünstigungen die privaten Sparverträge vorantreibt.

Bei einer stagnierenden Anzahl von Riester-Verträgen und anderen Lebensversicherungsverträgen in Deutschland wächst der Anteil der bAV noch. Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente (BRSG) hat der Gesetzgeber die betriebliche Altersvorsorge im Jahr 2017 weiter ausgebaut und die Einrichtung einer tariflichen Altersvorsorge rechtlich vorgeschrieben.

Zudem bleiben die 2005 im BetrAVG - dem Vorläufer des BRSG - festgelegten Vorsorgemöglichkeiten beibehalten. Wurden in den früheren Betriebsrentenvereinbarungen regelmässig Mindest- oder garantierte Rentenleistungen für Mitarbeiter vereinbart, so gilt im BRSG der Grundsatz, dass die Dienstgeber beitragspflichtig sind, ohne die spätere Rentenhöhe der Mitarbeiter zu garantier.

Diese Broschüre erklärt die Möglichkeiten, wie Sie als Unternehmer in die betriebliche Altersvorsorge (arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) Ihrer Mitarbeiter eingezahlt werden und wie der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung der Mitarbeiter aufgebaut werden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier zwar die wesentlichen Punkte der beruflichen Vorsorge dargestellt werden, aber nicht alle Einzelheiten der Regelung nachvollziehbar sind.

Die Arbeitgeberbeiträge zur Betriebsrente sind in der Regel sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig. Allerdings bestehen umfangreiche Ausnahmen, so dass nur die bei Eintreten des Versicherungsfalls anfallenden Einkünfte steuerpflichtig und pflegebedürftig sind. Erstens: Welche Aufgaben hat der Unternehmer? Die betriebliche Altersvorsorge basiert auf dem Grundsatz, dass der Dienstgeber seinen Mitarbeitern Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenleistungen gewährt.

Anders als bei der Privatvorsorge gibt der Beschäftigte bei der beruflichen Altersvorsorge eine Pensionszusage ab - oder verpflichtet sich zur Beitragszahlung an gewisse Vorsorgeeinrichtungen. Dieses Angebot basiert regelmässig auf einer Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betrieb oder kommt von diesem. Falls keine betriebliche Altersvorsorge über Pensionskassen oder Fonds angeboten wird, können deren Angestellte den Abschluß einer direkten Versicherung beantragen.

Dieses gesetzliche Recht des Mitarbeiters auf eine betriebliche Altersvorsorge ist unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter. Ein Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter ist daher auch dazu angehalten, diesem Mitarbeiter auf Wunsch eine betriebliche Altersvorsorge vorzuschlagen. Allerdings behält sich der Unternehmer das Recht vor, eine bestimmte Versicherungsgesellschaft auszuwählen. Über dieses Mitbestimmungsrecht hinaus hat der Unternehmer aber auch weit reichende Pflichten, sich an der Errichtung und Umsetzung der Betriebsrente zu beteiligen:

Demzufolge muss der Unternehmer seine Beschäftigten ausführlich über die Vorzüge des Deferred Compensation informieren und ihnen eine betriebliche Altersvorsorge einrichten. Daher sollte der Unternehmer nicht abwarten, bis ein Beschäftigter von ihm über die betriebliche Altersvorsorge unterrichtet werden möchte, sondern von sich aus Maßnahmen ergreifen, um Schadenersatzforderungen zu unterlassen.

Die Unterrichtung des Mitarbeiters und der Verzicht auf die Leistungen der Betriebsrente sollte vom Auftraggeber schriftlich bestätigt und in den Personaldokumenten festgehalten werden. Wann tritt die betriebliche Altersvorsorge in Kraft? Die arbeitgeberfinanzierten Versorgungsleistungen müssen in der Regel erst ab dem vollendeten Alter von 60 Jahren vom Dienstgeber gezahlt werden - es sei denn, die Pensionszusage sieht eindeutig eine andere vor.

Es kann jedoch festgelegt werden, dass Forderungen aus einer beruflichen Vorsorge sofort nach Auftreten eines konkreten Falles zur Zahlung anstehen. Bei Pensionszusagen, die seit Jahresbeginn 2012 eingegangen werden, können bereits ab dem Alter von 60 Jahren betriebliche Versorgungsleistungen zugesagt werden. Darüber hinaus kann sich aus gesetzlichen, tariflichen oder betriebsvertraglichen Gründen ein "üblicher" Grund für den Start der Betriebsrente ergeben. 2.

Auch für die Hinterbliebenenleistungen ist die betriebliche Altersvorsorge geeignet, wenn die Leistungen nach dem Tode des Mitarbeiters ausfallen. Als anspruchsberechtigtes Kinder wird ein Pflege- oder Stiefkind erkannt, wenn der Mitarbeiter mindestens zu Anfang der Zahlungsphase die Existenz der Eltern für das genannte Pflege- oder Stiefkind in schriftlicher Form nachweist. Auch bei Erwerbsunfähigkeit gilt die betriebliche Altersvorsorge.

Inwiefern ist die Entlohnung mit aufgeschobener Vergütung möglich? Bezahlt der Dienstgeber neben dem tariflichen Lohn keine Direktversicherungsbeiträge, kann der Dienstnehmer "Deferred Compensation" auswählen. Diese werden dann vom aktuellen Lohn oder von einmaligen Zahlungen wie Urlaubs- oder Urlaubsgeld abgezogen. Deshalb wird zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Kürzung der künftigen Lohnforderungen zugunsten einer Betriebsrente beschlossen.

Zur Vereinfachung wird die Lohnkürzung (laufende Löhne, Einmal- und Sonderzahlungen) zugunsten der Betriebsrente in der Regel auch dann als aufgeschobene Vergütung erfasst, wenn der Gehaltsänderungsvertrag bereits erworbene, aber noch nicht fällige Aktien enthält. Auch dann, wenn eine Einmal- oder Spezialzahlung einen längeren Zeithorizont als ein Jahr hat.

  • Es besteht Einigkeit darüber, dass der Mitarbeiter oder der Auftraggeber die Kürzung für künftige Löhne unilateral abändern kann. Wenn sich der Auftraggeber und der Beschäftigte darauf einigen, den Betrag des zukünftigen Entgelts auf einem Account ganz oder zum Teil zu gutschreiben, um es während der Urlaubszeit auszubezahlen, führen weder die Abrede noch die Wertguthaben auf dem Zeitkonto zu einem Lohnzufluss.

Sofern das Wertgutschriftguthaben des Zeitkontos vor dem Fälligkeitstag ganz oder zum Teil zugunsten der Betriebsrente abgebaut wird (planmäßige Zahlung während der Freistellung), wird dies steuerrechtlich als Entgeltumwandlung erfasst. In diesem Falle führt die Ausbuchung vom Zeitkonto nicht zu einem Lohnzufluss. Im Falle eines Teilzeitarbeitsverhältnisses für ältere Arbeitnehmer im Rahmen des Blockmodells ist dies sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freigabephase so.

Daher kann in der Befreiungsphase auch von einer steuerlichen Abgeltung ausgegangen werden, wenn vor dem Fälligkeitstermin (planmäßige Auszahlung) eine Wertminderung des Zeitkontos oder des Gehalts während der Befreiung zugunsten der Betriebsrente beschlossen wurde. Allerdings ist zwischen der Gehaltsumwandlung und den Eigenbeiträgen des Mitarbeiters zu unterscheiden, d.h. den Beiträgen, die er zur Deckung der Betriebsrente aus seinem bereits erworbenen und besteuerten Gehalt erbringt.

Unverfallbare Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge durch arbeitnehmerfinanzierte Gehaltsumwandlung sind ab dem Tag der Gewährung erdichtet. Auf Grund der rechtlichen Veränderungen der vergangenen Jahre ist es notwendig, den Tag der Pensionszusage durch den Auftraggeber zu überprüfen. Direktversicherungen sind im Grunde die gleichen wie normale private Lebensversicherungen. Das Besondere daran ist, dass der Auftraggeber der Versicherte und Mitwirkende ist.

Anspruchsberechtigt sind ganz oder zum Teil der Mitarbeiter oder seine anspruchsberechtigten Angehörigen. Im Falle der von den Arbeitnehmern finanzierten Direktversicherungen trägt der Mitarbeiter die Beitragszahlungen aus seinem Lohn oder aus Sonderleistungen, im Falle der unternehmensfinanzierten Direktversicherungen der Dienstgeber. Auf jeden Fall sind die Beitragszahlungen von der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen bis zu 4% der Bemessungsgrenze für die Pensionsversicherung befreit.

Die Steuervergünstigung für 2017 beläuft sich daher auf 3.048 ?. Darüber hinaus kann der Mitarbeiter einen steuerfrei festgesetzten Betrag von 1.800 Euro umtauschen. Daraus resultiert ein Freibetrag von insgesamt 4.848 ? für 2017. Prinzipiell muss die Erstversicherung lebenslängliche Pensionsleistungen bereitstellen. Weil das gesamte Einkommen im hohen Lebensalter in der Regel niedriger ist als in der Akquisitionsphase, ist die Steuerlast in der Regel niedriger.

Zudem sind im Falle der Gehaltsumwandlung niedrigere Sozialabgaben zu zahlen, da die Steuer- und Sozialabgaben zugunsten der Direktversicherungen reduziert werden. Zum 1. Januar 2015 wird für Herr Alt eine direkte Versicherung geschlossen. Bei den Arbeitgebern geht es darum, so viele Arbeitnehmer wie möglich für die Direktversicherungen zu interessieren, denn je stärker die Teilnahmequote, desto geringer die Lohnkosten.

2017 wird die unverheiratete, kinder- und nennwertlose Jung durch aufgeschobene Vergütung 3.120 Euro in ihre Erstversicherung einbringen. Die jährlichen Nettoausgaben für die Erstversicherung betragen 751,59 ?. Nachteilig für den Mitarbeiter ist, dass sein Anspruch auf gesetzliches Ruhegeld, Lohnfortzahlung und Arbeitslosenunterstützung aufgrund der sozialversicherungsfreien Gehaltsumwandlung geringer ist.

In diesem Fall ist eine Vorsorgeeinrichtung die Vorsorgeeinrichtung. Ein Pensionsfonds ist eine juristisch unabhängige Vorsorgeeinrichtung, vergleichbar mit einer Privatlebensversicherung, die der Aufsicht über die Versicherung unterworfen ist. Die Arbeitgeberin schliesst eine Lebensversicherung für den Mitarbeiter ab; sie ist sowohl Versicherungsnehmerin als auch Beitragszahlerin. Beitragszahlungen können vom Dienstgeber oder vom Dienstnehmer durch Gehaltsumwandlung erstattet werden.

Als Versicherter werden ihm die Rentenleistungen nach dem Ende der Versicherungszeit oder - im Falle des Todes - seiner anspruchsberechtigten Angehörigen ausgezahlt. Der gesetzliche Zuschuss entspricht dem der Erstversicherung. Auf diese Weise erspart sich der Unternehmer auch Lohnkosten, während der Mitarbeiter von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen und niedrigeren Lohnsteuern profitieren kann.

Der Mitarbeiter wird in den Ruhestand versetzt, wo die Steuerlast in der Regel geringer ist. Die Pensionskasse ist eine juristisch unabhängige, der Aufsicht unterliegende Vorsorgeeinrichtung - die Anlagebestimmungen sind jedoch nicht so strikt wie bei der Direktversicherung und den Vorsorgeeinrichtungen. Die Rechtsansprüche des Mitarbeiters oder seiner Hinterbliebenen beziehen sich auf die Zahlung einer lebenslänglichen Altersrente.

Am Anfang der Pensionsphase kann eine Einmalzahlung von bis zu 30 Prozent des angesammelten Pensionskapitals verlangt werden. Eine solche Anlage ist riskanter als die Lebensversicherung oder die Vorsorge. Der Beitrag zur Vorsorgeeinrichtung wird vom Dienstgeber geleistet. Sie werden ebenfalls vom Staat subventioniert, ähnlich der Direktversicherungsförderung, so dass das Untenehmen auch hier Lohn-Nebenkosten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Lohnsteuern und Sozialabgaben auf die geleisteten Beitragszahlungen einspart.

Die Pensionskasse ermöglicht eine effizientere Geldanlage als andere Umsetzungsmethoden, birgt aber auch das Unterdeckungsrisiko durch das daraus resultierende Kapitalanlagerisiko. Für die Absicherung der Betriebsrente im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers ist das Sozialversicherungsgesetz (PSVaG) zuständig, an das der Auftraggeber jährlich Beiträge abführt. Fehlbeträge werden durch Beiträge aller Unternehmer abgedeckt.

Wie bei Direktversicherungen und Pensionskassen gibt es auch bei Pensionskassen den nachteiligen Effekt, dass durch die sozialversicherungsfrei gestundete Gehaltsumwandlung die Ansprüche auf gesetzliches Renten-, Kranken- und Erwerbslosengeld geringer sind und darüber hinaus Kranken- und Pflegekassenbeiträge gezahlt und Leistungen besteuert werden müssen. Im Rahmen der Versorgungszusage, auch direkte Zusage genannt, hat sich der Dienstgeber dazu zu verpflichten, die zugesagte Versorgungsleistung bei Eintreten des Versorgungsfalls direkt an den Dienstnehmer oder seine hinterbliebenen Angehörigen zu leisten.

Zur Absicherung der Pensionsverpflichtung schließt der Unternehmer in der Regel eine Rückversicherung ab. Die Arbeitgeberin setzt eine Pensionsrückstellung an, die das Betriebsergebnis und damit die Steuerbelastung reduziert: Bei den Beiträgen zur Rückversicherung und den Rentenzahlungen selbst handelt es sich um erfolgsmindernde betriebliche Aufwendungen. Finanziert wird durch das eigene Haus oder durch den Mitarbeitenden im Wege der Gehaltsumwandlung. Oftmals beteiligen sich Auftraggeber und Beschäftigte an der finanziellen Unterstützung.

Der Übergang in die Pensionsverpflichtung (Bildung einer Pensionsrückstellung nach rechnerischen Grundsätzen) wird vom Mitarbeiter nicht versteuert und es bestehen keine Sozialabgaben. Die Versorgungsverpflichtung kann als leistungsorientierter Plan oder als beitragsorientierter Plan erfolgen. Im Falle einer Arbeitgeberleistungszusage erhält der Mitarbeiter eine fixe Zuteilung. Im Rahmen des Beitragsprimats verpflichtet sich der Dienstgeber, einen gewissen Anteil an der Pensionsverpflichtung des Arbeitnehmers zu leisten.

Dies wird durch eine Reihe von Nachteilen für die Unternehmer ausgeglichen: hoher Administrationsaufwand und ein erhöhtes Pensionsrisiko sowie die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung und die Bilanzierung der Pensionsverpflichtung. Der Nachteil für den Mitarbeiter besteht darin, dass die Kosten nicht durch Steuern gedeckt sind und während der Ausschüttungsphase Kranken- und Pflegebeiträge ausbezahlt werden. Die Vorsorgeeinrichtung ist eine juristisch selbstständige Pensionskasse, die dem Mitarbeiter oder seinen Angehörigen eine vom Dienstgeber zugesicherte Vorsorgeleistung gewährt.

Sie ist keine Versicherungsgesellschaft und unterliegt nicht der Aufsicht der Versicherungen, so dass sie frei am Markt anlegt. Der Pensionsfonds wird vom Dienstgeber angewiesen, die Vorsorgeleistung an den Dienstnehmer zu erbringen. Die Arbeitgeberin muss der Vorsorgeeinrichtung die notwendigen Mittel zur Verfuegung stellen. Im Falle einer Unterfinanzierung hat der Dienstgeber die Pensionsverpflichtung aufgrund seiner Pensionszusage selbst zu erwirtschaften.

Das Pensionsrisiko trägt hier der Unternehmer. Für den Falle, dass der Arbeitnehmer die Leistung nicht erbringt, gewährleistet das Sozialversicherungsgesetz (PSVaG) die Sicherheit der Versorgung. Zur Vermeidung direkter Ansprüche an den Dienstgeber kann sich die Vorsorgeeinrichtung bei einem Todesfallversicherer versichern, indem sie die vom Dienstgeber geleisteten Beitragszahlungen an einen Versicherungsträger weitergibt und damit das Pensionsrisiko auf diesen abwälzt.

Ausschließlicher Vertragspartei des Versicherten ist die Vorsorgekasse. Auch bei der rückversicherten Vorsorgeeinrichtung existiert die Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung über das Netz der Pensionskasse. Bei gleichbleibenden oder steigenden Beiträgen, wenn das zulässige Barvermögen nicht überschritten wird und der Arbeitnehmer das Alter von 25 Jahren erreicht hat, können Arbeitnehmer ihre Beitragszahlungen an die Pensionskasse in Form von Beiträgen zur Pensionsrückdeckungsversicherung als Betriebsausgabe einfordern.

Der Verwaltungsbereich der Pensionskasse ist an die Vorsorgeeinrichtung ausgegliedert. Die Leistungen können vom Dienstgeber oder vom Dienstnehmer durch Gehaltsumwandlung erbringt werden. Die anfallenden Gebühren und Gebühren werden erst in der Ausschüttungsphase fällig. Bei der Gesellschaft entfällt der Lohnnebenkostenanteil (bis zu 4% der Einkommensgrenze für Entgeltumwandlung). Ist die Pensionskasse nicht rückversichert, übernimmt der Dienstgeber das Pensionsrisiko.

Die Mitarbeiter bezahlen während der Ausschüttungsphase die vollen Kranken- und Pflegekosten. Für den Mitarbeiter ist die Portierbarkeit der Betriebsrenten, d.h. die übertragbarkeit der erlangten Ansprüche auf einen anderen Dienstgeber, von Bedeutung. Die Mitarbeiter haben im Anschluss die Gelegenheit, ihre betriebliche Altersvorsorge mitzunehmen: Der Mitarbeiter erhält zum Transaktionszeitpunkt keinen Steuerzufluss, sofern dieser innerhalb der selben Umsetzungswege erfolgt:

Der Übergang von Ansprüchen aus Pensionskassen, Pensionskassen oder Versicherungen auf eine andere Vorsorgeeinrichtung, einen anderen Pensionskassen oder eine andere direkte Versicherung ist Steuerfrei. Gleiches ist der Fall, wenn der Überweisungswert vom früheren Dienstgeber oder einer Vorsorgeeinrichtung an den neuen Dienstgeber oder eine andere Vorsorgeeinrichtung gezahlt wird. Zwischen 2012 und 2017 hat die X-GmbH für ihren Mitarbeiter Müller eine betriebliche Altersvorsorge über eine Rentenkasse eingeführt.

Der Beitrag für Herr Müller wurde unversteuert gezahlt. Die bereits erworbenen Vorsorgegelder (Überweisungswert) werden an die Pensionskasse der Y-GmbH überwiesen. Nach dem Einkommensteuerrecht unterliegen alle Arten der Altersvorsorge der nachgelagerten Steuer. Durch die einheitliche Versteuerung der Alterseinkünfte sind die Beitragszahlungen an die betriebliche Altersvorsorge in der Sparphase steuerbefreit - entweder durch Steuerfreiheit oder durch den steuerlichen Abzug als besonderer Ertragsteueraufwand.

Als sonstiges Einkommen (Rente) sind die Vorteile einer direkten Versicherung, einer Vorsorgeeinrichtung und einer Vorsorgeeinrichtung bei deren Entstehung steuerpflichtig. Der Dienstgeber ist von der Steuer befreit, da die Kosten der Betriebsrente als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können. 8% der Bemessungsgrenze der Pensionsversicherung sind frei von Steuern. Zahlungen werden vom Mitarbeiter nachträglich als sonstiges Einkommen besteuert.

Bei einzeln versteuerten Beiträgen kann der Mitarbeiter den Sonderausgabenabzug oder einen Zuschuss zur Altersvorsorge geltend machen (siehe Ziffer 5). Zahlungen werden vom Mitarbeiter nachträglich als sonstiges Einkommen besteuert. Die Steuerbefreiung für den Unternehmer ist gegeben, da die Beitragszahlungen durch gewinnmindernde Maßnahmen erfolgen. Eine Steuerbefreiung gibt es auch für den Mitarbeiter, da es keinen Zustrom gibt. Der Auszahlungsbetrag ist für den Mitarbeiter als Arbeitseinkommen steuerpflichtig.

Die Steuerbefreiung für den Unternehmer beschränkt sich auf das Barvermögen (Betriebsausgabe). Die Steuerbefreiung für den Mitarbeiter ist unbegrenzt, da es keinen Zustrom gibt. Sowohl der Dienstgeber als auch der Dienstnehmer der rückversicherten Vorsorgeeinrichtung sind von der Steuer befreit. Der Auszahlungsbetrag ist für den Mitarbeiter als Arbeitseinkommen steuerpflichtig, die Steuerbefreiung und die Riester-Förderung als weitere Steueroption.

Die Zusatzversorgung wird durch Direktzulagen oder - falls billiger - durch den Abzug von Sonderausgaben untermauert. Die Unterstützung steht für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionskassen zur Verfügung. Die Beitragszahlungen können auch aus dem steuer- und versicherungspflichtigen Erwerbseinkommen des Mitarbeiters erfolgen, um staatliche Unterstützung zu erhalten. Zudem muss die Folgeleistung als lebenslängliche Rente garantiert werden.

Besonders für Kinder mit geringem Verdienst ist die Unterstützung von Vorteil, da die (direkten) Zuschüsse in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder möglicherweise größer sind als die Steuerersparnisse für diese Empfänger. Mit dem BRSG werden die Bedingungen für die Einrichtung einer Betriebsrente durch einen Kollektivvertrag festgelegt. Hierdurch sollen vom Arbeitgeber rein beitragsorientierte Zusagen zugunsten der Altersvorsorge seiner Mitarbeiter entstehen.

Die Arbeitgeberin ist für eine Zielversorgung verantwortlich, die aufgrund der geleisteten Beitragszahlungen erwartet werden kann, nicht aber für die Aufrechterhaltung eines permanenten Bezugs. Eine Insolvenzversicherung für diese Aufträge gibt es nicht. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf eine Rente. Die Parteien können in Kollektivvereinbarungen ein Modell festlegen, nach dem ein gewisser Teil des Bruttogehalts des Mitarbeiters ausbezahlt wird.

Dem Mitarbeiter wird ein Einspruchsrecht (Opt-out-Recht) eingeräumt, das innerhalb einer gewissen Zeitspanne erklärt werden muss. Abgangsentschädigungen im Rahmen der Kündigung können bis zu einer Summe von 4% der Beitragsbemessungsgrundlage der Pensionsversicherung steuer- und sozialversicherungspflichtig in eine betriebliche Altersvorsorge einbezahlt werden. Darüber hinaus können durch nachträgliche Zahlungen steuerliche Vorteile erzielt werden.

Wer seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge gewährt, deren Entgelt 2.200 Euro pro Monat nicht übersteigt, bekommt einen staatlichen Fördermittel. Begünstigte sind neben den Gehältern in Direktversicherern, Rentenfonds und Rentenfonds auch Beiträge. Bei Zahlungen von 240 bis 480 Euro bekommt der Auftraggeber einen Zuschuß von 30%, d.h. 72 bis 144 Euro.

Bei der Anmeldung zur Einkommensteuer kann der Dienstgeber den Zuschussbetrag mit der zu zahlenden Lohnsteuer anrechnen. Für die gesetzlich vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen der beruflichen Vorsorge bedarf es einer qualifizierten steuerlichen Beratung und geeigneter Angebote, um bedarfsorientierte Lösungsansätze zu erreichen. Zur individuellen und korrekten Selektion bekommen Sie von uns einen objektiven Vergleich und eine Empfehlung für Ihre betriebliche Altersvorsorge.

Kompetente Fachberatung bei der Auswahl der Umsetzungsmethode der Betriebsrenten. Aufbau und Förderung der Betriebsrenten. Ich berate Sie bei der steueroptimierten Betriebsrente.... Weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge finden Sie im Steuerlexikon:

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