Anleger, die nicht in Aktien oder Anleihen investieren wollen und sich auch vor Aktien- und …
Basisrente Einmalzahlung
Grundrente EinmalzahlungBasisrente gegen Kapitalauszahlung - Pauschalbetrag für die Basisrente
Der Einzug in die Grundrente kann vom Versicherungsnehmer unterschiedlich ausgestaltet werden, d.h. auch in Gestalt einer Einmalzahlung oder eines Einmalbetrages. Stattdessen haben die Basisrentenversicherten die Wahl, nur eine einmalige Zahlung für die Basisrente oder die Rürup-Rente pro Jahr zu zahlen. Dies kann bis zu einer Höchstfördersumme von 20.000 EUR für Alleinstehende oder 40.000 EUR für Ehepaare betragen.
Die einmalige Basisrente gibt den Vertragsnehmern die Gelegenheit, von den Möglichkeiten der Besteuerung Gebrauch zu machen. Die einmalige Grundrente kann aber auch für den Bezug einer Sofortrente verwendet werden. Dieses Angebot kann z.B. von Älteren in Anspruch genommen werden, die bereits das Pensionsalter erreichen und dennoch mindestens ein Jahr lang von den Steuervorteilen profitieren wollen.
Aus der einmaligen Grundrente wird dann eine lebenslängliche Altersrente bezogen, die nicht erst nach einigen Jahren, sondern unmittelbar ausbezahlt wird. Es sind auch in diesem Falle die maximalen Steuerbeträge von 20.000 und 40.000 EUR zu verwenden. Älteren Menschen bietet sich außerdem der Vorzug, dass bei der unmittelbar einsetzenden Grundrente die Rentenzahlung nicht zu 100%, sondern nur zu 56% besteuert wird, da hier, wie bei der Abzugsfähigkeit der Beitragszahlungen, eine an der Altersgrenze orientierte Graduierung beschlossen wurde.
Einmalige Zahlung und Steuerabzugsmöglichkeit
Eine der grössten Vorzüge der Basisrente ist ihre Biegsamkeit. Dadurch kann der Versicherte seine Beitragszahlungen frei gestalten. Dies erlaubt ihnen, in gewinnträchtigen Momenten hohe Einlagen zu tätigen. Wenn in den letzten Lebensmonaten nur noch wenig oder gar kein Profit übrig ist, wird kein Beitrag gezahlt. Die Flexibilisierung bietet weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die jedoch mit dem steuerlichen Berater besprochen werden sollten.
Jeder Staatsbürger in Deutschland, der hier vollständig besteuert wird, hat jedes Jahr die Option, über die Rürup-Rente 20.000 EUR als steuerliche Sonderausgabe zu beanspruchen; Ehepaare haben gar den doppelten Auszahlungsbetrag. In Abhängigkeit von der Einkommenslage kann dann die Summe der Zahlungen pro Jahr ermittelt werden, um den höchstmöglichen Steuervorteil zu erwirken.
Durch die Flexibilisierung der Einlagen besteht zudem die Option, einmalige Zahlungen an die Versicherungsgesellschaft zu tätigen. Auf diese Weise wird nur eine einzelne Einlage pro Jahr vorgenommen, die je nach Ihren Wünschen variieren kann. Die einmaligen Zahlungen können je nach Bedarf zu Jahresbeginn, zur Jahresmitte oder zum Ende eines Kalenderjahrs geleistet werden.
Falls einmalige Zahlungen erwünscht sind, kann der Versicherungsnehmer diese entweder selbst in den Versicherungsvertrag überweisen oder durch die Versicherungsgesellschaft abholen. Letzteres wäre für den Versicherer leichter und wird daher oft erwünscht. Daher sollte jeder seinen privaten Versicherungsbetreuer oder die Hausbank, bei der der Auftrag abgeschlossen wurde, fragen, wie die einmaligen Zahlungen erfolgen sollen.
Nähere Angaben zur Versteuerung der Grundrente: Überblick über die Versteuerung der Grundrente: Sonderausgabenabzug und Steuerabzugsfähigkeit: Günstigere Prüfung durch das Finanzamt: Anspruchsbeiträge zur Grundrente in der Steuererklärung: