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Axa Immobilien Fonds
Die Axa ImmobilienfondsDen Offenen Immobilienfonds von Immoselect verwaltet die AXA Investment Managers Deutschland GmbH.
Die AXA Immoselect Settlement - Vergütung für Investoren
Der Exit des offen stehenden Investmentfonds AXA Immoselect erfolgte in mehreren Stufen. Die Rücknahme der Anteile wurde am 17. November 2009 eingestellt, da die liquiden Mittel des Fonds damals unter die 5%-Schwelle gefallen waren. Das Management des Fonds hat die Schliessung bereits im Januar 2010 um weitere 9 weitere 9 Monate verlängert. Zum Ende dieser beiden Jahre stellte sich das Umfeld für Offene Immobilienfonds jedoch als sehr problematisch dar.
Der Bereich der offen stehenden Investmentfonds war in einer tiefen Krisensituation. Mehrere offen gestaltete Investmentfonds hatten bereits ihre Liquidation bekannt gegeben. AXA Immoselect konnte auch den am 19. Nov. 2011 aufgelösten offen stehenden Immobilienspezialfonds nicht mehr eröffnen. AXA Immoselect ist seit Nov. 2011 in Betrieb. Die Verwaltung des offen stehenden Fonds hat bis zum 20. Oktober 2014 Zeit, die Immobilien des Fonds zu verkaufen.
Der Erlös aus diesen Veräußerungen wird alle 6 Monaten an die Investoren ausbezahlt. Bei AXA Immoselect wurde jedoch der erste dieser Zahlungsziele im Mai 2012 abgesagt, da die Verkäufe von Immobilien stagnierten und der Fonds selbst Liquidität benötigte. Investoren, die sich nicht an der weiteren Bearbeitung von AXA Immoselect beteiligen wollen, können ihre Einzelansprüche gegen beratende Kreditinstitute und Anlageberater von einem spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.
Und was ist ein Immobilien-Spezialfonds? Eine Investition, die das Vermögen der Investoren in Immobilien anlegt. AXA Immoselect ist rechtlich gesehen ein Titel im Sinn des WpHG. Dabei werden die Immobilien eines offen gestalteten Immobiliensondervermögens in einem Immobilien-Investmentfonds gebündelt. Deshalb zählen auch offen gestaltete Immobiliensondervermögen zu den Anlagefonds und unterliegen dem InvG.
Anlagefonds unterliegen den strengen Bestimmungen des 66 InvG, der exakt angibt, welches Vermögen ein unbefristetes Immobilienvermögen erworben werden darf. Die Anlage in offenen Immobilienspezialfonds hat den großen Vorteil, dass Investoren stets Zugriff auf ihr Einlagengeld haben. Mit Offenen Investmentfonds wie AXA Immoselect können Investoren auch mit wenig Kapitalaufwand an Immobilien partizipieren und haben so Zugriff auf diesen interessanten Fonds.
Die am 3. Juni 2002 eingeführte AXA Immoselect (WKN: 984645; ISIN: DE0009846451) legt vor allem in Büroimmobilien an. Der Offene Immobilienfonds befindet sich in mehreren Staaten Europas. Die Erträge fliessen über die Mieteinnahmen der Immobilien in den Fonds. Der Vertrieb der Aktien von AXA Immoselect erfolgte durch diverse Kreditinstitute und unabhängige Gutachter wie Commerzbank, BB- und Postbank, AXA-AG, DAB-Bank, Targo-Bank, BMW-Bank, Cortal Consorts sowie diverse Kreditinstitute und Genossenschaftsbanken.
Als sicheres, leicht verfügbares Investment mit einer nicht zu unterschätzenden Verzinsung wurden offener Investmentfonds geworben und als "Betongold" geworben. Allerdings wurden die Investoren nicht über eine eventuelle Einstellung der Anteilrücknahme bei solchen Aktionen informiert. Die Rücknahme von Anteilen an AXA Immoselect kann bei unbefristeten Fonds auszusetzen sein.
Ein unbefristeter Immobilienspezialfonds kann bis zu 2 Jahre einfrieren. Danach ist zu beurteilen, ob der Fonds die Anteilrücknahme wieder aufnimmt oder ob der Fonds auflöst. Letzteres geschah bei AXA Immoselect und der Fonds wurde eines der vielen Leidtragenden der seit 2004 anhaltenden Immobilienkrise, die zu Suspendierungen und Liquidationen geführt hat.
Das Aussetzen der Anteilrücknahme ist nur eines von vielen Gefahren bei offen stehenden Investmentfonds. Zum Beispiel müssen die Investoren auch über das Verlustrisiko informiert werden. Zudem mussten Investoren vor der Beteiligung an AXA Immoselect lernen, wie ein unbefristeter Immobilienspezialfonds abläuft. Mit dem Rückzug der AXA Immoselect im Nov. 2011 steht den Investoren nun der Offene Immobilienfonds mit einer Laufzeit bis 2014 bevor.
Die Verwaltung wird die Fondsgebäude verkaufen und die Erträge aus diesen Verkäufen an die Investoren auszahlen, sofern nicht anderen Pflichten des Fonds Vorrang eingeräumt wird. Der Erfolg des Vergleichs ist nicht vorhersehbar. Bei vielen Anlegern ergibt sich daher die Fragestellung, ob sie sich an der Regelung beteiligen müssen oder ob es alternative Möglichkeiten gibt.
Erstens können Investoren ihre Aktien der AXA Immoselect unabhängig von der Abrechnung weiter über die Wertpapierbörse veräußern. Alternativ kann ein spezialisierter Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht untersuchen, wie gut Investoren von AXA Immoselect die Kreditinstitute oder Unternehmensberater auf Schadenersatz verklagen können. Bei falscher Beratung besteht eine gute Chance, dass die Investoren Schadenersatz verlangen und sich von ihren Aktien des offen stehenden Fonds abtrennen.
Bereits heute gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen, die Investoren von offen stehenden Fonds Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung zuerkennen. Die Liquidationsmöglichkeit wurde nicht genannt. Für Offene Immobilienfonds gab es keine Hinweise auf die Krisensituation (insbesondere bei verspäteten Investitionen nach 2008). Investoren von AXA Immoselect, die das Empfinden haben, dass ihr Beratungsgespräch auch fehlerhaft war, sollten sich an einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Finanzmarktrecht wendet, um zu erfahren, welche Einzelansprüche sie einklagbar sind.
Dr. Stoll & Kollege betreut und repräsentiert bereits eine Vielzahl von Investoren, die in AXA Immoselect investiert haben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Forderungen verjährt werden können und dann nicht mehr durchsetzbar sind.